21-0778

Räume für Opfer von häuslicher Gewalt während der Corona-Krise Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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26.03.2020
Sachverhalt

Die Corona – Krise hat im ganzen Bundesgebiet zu einer Ausnahmesituation geführt, die seinesgleichen sucht. Umfangreiche Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, der kulturellen und sozialen Aktivitäten und eine Verlagerung der Berufsausübung in das sogenannte Home Office sowie teilweise angeordnete Quarantänemaßnahmen einzelner Bürger*innen auch in Hamburg stellen die Gesellschaft und ihre Bürger*innen in sehr kurzer Zeit vor enorme Herausforderungen. Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass viele Hamburger Bürger*innen mehr Zeit zu Hause verbringen als üblich. „Stay at home“ ist dabei das Gebot der Stunde, um die Ausbreitung des Corona – Virus einzudämmen. Dabei ist aus anderen betroffenen Ländern wie China und Spanien bekannt, dass die häusliche Gewalt in so einer Ausnahmesituation und in  Isolationsmaßnahmen zunimmt. Frauenrechtsorganisationen wie die Frauenhauskoordinierung sagen, dass durch Ausgehverbote und dem Wegfall von sozialen Kontakten zusätzliche Belastungen entstehen. Es fehlt die soziale Kontrolle und hinzukommt die Belastung mit Kindern zu Hause, im Home Office. Existenzängsten etc. sind hoch. Auch und gerade für Menschen mit psychischen Erkrankungen fällt die soziale Infrastruktur momentan zusammen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es in belasteten Situationen zu Gewalt kommt. Das betrifft vor allem Frauen, aber auch Kinder- und Jugendliche und Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt werden können. Es braucht daher schnelle und kreative Lösungen, damit der Schutz von Opfern von häuslicher Gewalt und auch von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Zeiten von Corona gewährleistet ist.

 

Vor diesem Hintergrund fordern wir das Bezirksamt nach § 19 BezVG auf:

 

  1. Das Bezirksamt stellt ggf. in Zusammenarbeit mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration und ggf. der DEHOGA sofort geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, damit Opfern von Gewalt und Menschen mit psychischer Erkrankung bei häuslicher Gewalt (differenziert nach Problemlagen) Rückzugs- und Schutzräume angeboten werden können. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit das beispielsweise das Posthotel (Kaltenkircher Platz) umgehend dafür zur Verfügung stehen kann. Zu prüfen ist ebenfalls, inwieweit kleinere Hotels und Pensionen in ein solches Programm einbezogen werden können. 

 

  1. Das Angebot muss in Zeiten der Corona – Krise ohne bürokratische Hürden und niedrigschwellig erfolgen.

 

 

  1. Das Bezirksamt informiert die Öffentlichkeit über das Angebot der Schutzräume. Niedrigschwellige Antragsformulare sowie die Kontaktdaten sind auf den Seiten des Bezirksamtes und entsprechend sozialen Einrichtungen in verschiedenen Sprachen zu veröffentlichen.

 

 

Anhänge

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