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Räume für Opfer von häuslicher Gewalt während der Corona-Krise 2021 Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.02.2021
Ö 7.2
Sachverhalt

Die Corona-Krise dauert nunmehr fast ein ganzes Jahr und ein Ende ist derzeit nicht absehbar. Vielmehr wird von vielen Experten aufgrund der neuen Varianten sogar wieder ein Anstieg ab März erwartet. Wird nicht endlich ein umfassendes, konsequentes Konzept vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, positiver Erfahrungen aus anderen Ländern wie zum Beispiel Australien oder Neuseeland erstellt sowie eine ganzheitliche Impfstrategie betrieben, ist zu erwarten, dass es weiterhin ein Auf und Ab beim Lockdown light geben wird. Die Polizei Hamburg hat in 2020 5400 Opfer von Gewalt im „Rahmen der Partnerschaft“ registriert. Das ist ein plus zum Vorjahr von neun Prozent. Die Dunkelziffer dürfte noch viel höher sein. Der Anstieg der häuslichen Gewalt kann im unmittelbaren Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen stehen. Vor dem Hintergrund, dass wir alle mit den Auswirkungen der Coronapandemie noch im gesamten Jahr 2021 kämpfen werden, ist daher beim Thema häusliche Gewalt vorzusorgen. Die Coronamaßnahmen bedeuten für die gesamte Gesellschaft eine enorme Belastung – so sinnvoll die Maßnahmen auch sind. Aus diesem Grund ist mit einem weiteren Anstieg der häuslichen Gewalt zu rechnen. Nach der „Istanbul-Konvention“ ist pro 7.500 Einwohner:innen ein Platz für Opfer häuslicher Gewalt in Frauenhäusern zur Verfügung zu stellen. In Hamburg gibt es 246 Plätze in Frauenhäusern. Hamburg ist mit einer Quote von 0,98 nah an den Vorgaben der „Istanbul-Konvention“. Aber es geht besser insbesondere in der Erwartung der auch im Jahr 2021 noch weiter andauernden pandemischen Lage. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es in dieser belastenden Situation auch weiter zu vermehrter Gewalt kommen wird. Das betrifft vor allem Frauen, aber auch Kinder und Jugendliche, nicht-binäre Menschen und Männer, die Opfer von häuslicher Gewalt werden können. Es braucht daher schnelle und kreative Lösungen, damit der Schutz von Opfern von häuslicher Gewalt in Zeiten von Corona gewährleistet ist. Zusätzlich muss in Hamburg auch über die Pandemie-Phase hinaus endlich die Versorgungslücke für Männer und nicht-binäre Menschen geschlossen werden: Obwohl in ca. 30 % der Fälle häuslicher Gewalt das Opfer männlich oder nicht-binär ist, gibt es in ganz Hamburg bisher keinen einzigen Schutzplatz für diese Gruppe.

 

Vor diesem Hintergrund wird nach § 27 BezVG die zuständige Fachbehörde aufgefordert:

 

  1. Es sind sofort geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit Opfern von Gewalt und Menschen mit psychischer Erkrankung bei häuslicher Gewalt (differenziert nach Problemlagen) Rückzugs- und Schutzräume angeboten werden können. Zu prüfen ist ebenfalls, inwieweit kleinere Hotels und Pensionen in ein solches Programm einbezogen werden können.

 

  1. Es ist dafür zu sorgen, dass entsprechende personelle Unterstützung für die unter Ziffer 1 erforderlichen Schutzräume zur Verfügung gestellt wird. Dies soll aber keine Bedingung sein. Ziel sollte immer der schnelle und unbürokratische Rückzug aus der Gewaltsituation sein.

 

  1. Das Angebot muss in Zeiten der Corona-Krise ohne bürokratische Hürden und niedrigschwellig erfolgen.

 

  1. Ein solches Schutzangebot ist auch über die Pandemie-Phase hinaus fest zu etablieren, um so auch Rückzugs- und Schutzräume für Menschen anzubieten, die Opfer häuslicher Gewalt sind, insbesondere auch für Männer und nicht-binäre Menschen.

 

  1. Niedrigschwellige Antragsformulare sowie die Kontaktdaten sind auf den Seiten. der zuständigen Fachbehörde und der Bezirke in verschiedenen Sprachen zu veröffentlichen.

 

  1. Dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit ist zu berichten.

 

 

Anhänge

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