Radwegerneuerung auf Hauptverkehrsstraßen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 30.05.2024
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 12.24
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 30.05.2024 anliegende Drucksache 21-5060B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 10.07.2024 wie folgt Stellung genommen:
Für die folgend benannten Straßen sind Grundinstandsetzungsmaßnahmen geplant, bei denen die Radverkehrsanlagen erneuert werden:
1. Sülldorfer Landstraße, Osdorfer Landstraße, Osdorfer Weg: Maßnahme Osdorfer Weg, Zum Hünengrab - Bundesautobahn A 7 ab März 2027
8. Luruper Hauptstraße: Maßnahme Luruper Hauptstr., Elbgaustr. – LG ab Februar 2028
Die Planung der Maßnahmen im Erhaltungsmanagement Stadtstraßen erfolgt maßgeblich auf Grundlage des erfassten Straßenzustandes. Weitere Maßnahmen bzw. Planungen sind in den aktuellen Bauprogrammen bisher nicht enthalten. Aufgrund der Vielzahl prioritärer Maßnahmen und der für die Planung und Umsetzung weiterer Maßnahmen nur begrenzt zur Verfügung stehenden Kapazitäten kann für weitere Maßnahmen derzeit noch keine zeitliche Perspektive in Aussicht gestellt werden.
Darüber hinaus führt der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer großflächigere Instandsetzungen durch, ohne den Charakter der Verkehrsanlage grundlegend zu verändern. Dabei werden nach Möglichkeit auch Verbesserungen der Radverkehrsanlagen mit durchgeführt. So sind in den vergangenen Jahren die folgenden Abschnitte an den benannten Altonaer Hauptverkehrsstraßen instandgesetzt worden:
2022: Radwege in der Stresemannstraße (Punkt 3) zwischen Holstenstraße und Missundestraße
2023/ 2024: Geh- und Radwege in Teilabschnitten der Schnackenburgallee (Punkt 5) zwischen Binsbarg und Bundesautobahn A7
2024: Radwege im Rugenbarg (Punkt 6) zwischen Kressenweg und Grönenweg
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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