PrioUmkehr für die Ampel Klein Flottbeker Weg/ Agathe-Lasch-Weg Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.09.2025
Letzte Beratung: 01.12.2025 Mobilitätsausschuss Ö 5.8
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.09.2025 anliegende Drucksache 22-1334.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 18.11.2025 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Auf Basis der Empfehlung der Bezirksversammlung Altona hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) am 20. Oktober 2025 eine Überprüfung durchgeführt mit dem Ergebnis, dass das Signalprogramm mit PrioUmkehr zukünftig geschaltet werden kann.
In der Folge müssen die Verkehrsteilnehmenden entlang des Klein Flottbeker Wegs und des Agathe-Lasch-Wegs nicht mehr ihre Freigabe anfordern. Sie erhalten diese automatisch. Sofern keine Verkehrsteilnehmenden entlang der Reventlowstraße Grün anfordern, wird die Signalsteuerung ein Dauergrün für den Klein Flottbeker Weg und den Agathe-Lasch-Weg zeigen. Allerdings müssen dafür im Gegenzug die Verkehrsteilnehmenden entlang derReventlowstraße – also auch der Fußverkehr – Grün anfordern. Dieser muss das derzeit nicht tun. Darüber hinaus ist zu beachten, dass aufgrund der Frequentierung entlang der Reventlowstraße tagsüber in nahezu jedem Umlauf eine Anforderung der Reventlowstraße erfolgen wird und die Umschaltung daher kaum einen Einfluss auf die Wartezeiten hat. Der entscheidende Faktor bei der PrioUmkehr ist der Tausch der Priorisierung, welche Verkehrsteilnehmenden ihre Freigabe anfordern müssen und welche nicht.
Bei einer reinen Fußverkehr-Lichtsignalanlage (F-LSA) wie beispielsweise an der Bundesstraße/Kaiser-Friedrich-Ufer bewirkt die PrioUmkehr eine deutlich höhere Förderung des Fuß- und Radverkehrs, da lediglich der Verkehr auf der Straße Grün anfordern muss. Im Fall einer Kreuzungs-Lichtsignalanlage (K-LSA) ist eine Entscheidung für die Förderung/Priorisierung der einen Querungsrichtung hingegen immer eine Entscheidung gegen die andere.
Zu 2:
Aufgrund des dichten Baumbewuchses ist es leider nicht möglich, den Radverkehr auf dem Radweg aus der Reventlowstraße Nord so weit vor der Kreuzung und so weit im Vorlauf zu detektieren, dass er bei Grün an der Kreuzung ankommt. Wie die Empfehlung der Bezirksversammlung es zutreffend beschreibt, wird das Radsignal nicht parallel zumKfz-Verkehr aus der Reventlowstraße geschaltet, da der Radverkehr im Zulauf für die abbiegenden Kfz schwerer einsehbar als in den übrigen Zufahrten ist und somit ein erhöhtes Sicherheitsrisiko besteht. Aufgrund des gewonnenen Sicherheitsaspekts der getrennten Signalisierung kann der Radverkehr im Gegenzug leider nicht so lange grün erhalten wie der Radverkehr aus den übrigen Zufahrten.
Eine Bettelampel ist jedoch nicht vorhanden. Bei einer Bettelampel handelt es sich um eine Lichtsignalanlage, bei der der parallel zum Kfz-Verkehr geführte Rad- und Fußverkehr seine Freigabe gesondert anfordern muss. Das heißt, er wird bei Freigabe des parallelen Kfz-Verkehrs nicht automatisch mit freigegeben. Bettelampeln gibt es in Hamburg im Übrigen nur noch sehr wenige.
Da eine parallele Freigabe durch die beschriebenen Gründe im Signalablauf ausgeschlossen ist (getrennte Signalisierung) und somit eine Anforderung des Radsignals zwingend erforderlich ist, handelt es nicht um eine Bettelampel.
Um den Radverkehr aus der Reventlowstraße jedoch im Gegenzug zur relativ kurzen Freigabezeit zu fördern, ist dies das einzige Signal, welches innerhalb eines Signalumlaufes eine zweite Freigabe erhalten kann (vor und nach der Freigabe des Kfz-Verkehrs aus der Reventlowstraße). Damit ergeben sich trotz der jeweiligen kurzen Freigabezeit insgesamt deutlich geringere Wartezeiten.
Zu 3:
Es handelt sich um eine verkehrsabhängige Steuerung inklusive Busbeschleunigung. Die Steuerung verfügt über Signalprogramme mit fester Umlaufzeit, bei denen die Längen der Freigabezeiten innerhalb des Umlaufs verkehrsabhängig variieren können sowie über vollverkehrsabhängige Signalprogramme ohne feste Umlaufzeit, bei denen sich die Länge eines Umlaufs gänzlich an dem vorhandenen Verkehrsaufkommen orientiert. Vollverkehrsabhängige Signalprogramme bieten die höchstmögliche Flexibilität. So sind beispielsweise zu verkehrsschwachen Zeiten sehr kurze Umlaufzeiten und somit geringere Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden möglich. Gleichzeitig können aufgrund einer Busbevorrechtigung temporär längere Umlaufzeiten entstehen, immer jedoch unter Einhaltung fest definierter, maximaler Wartezeiten für den Fuß- und Radverkehr.
Zusätzliche Erläuterungen:
Es wird ein Eindrehen des Radsignals in der Aufstelltasche veranlasst (rund 45 Grad), um eine Verwechslung bestmöglich zu vermeiden, ohne jedoch die Erkennbarkeit für die wartenden Radfahrenden in der Tasche zu sehr zu beeinträchtigen.
Eine direkte Querung des Radverkehrs aus Norden über den gesamten Knotenpunkt ist leider nicht möglich, da hier mehr Konflikte und höhere Zwischenzeiten zu weiteren Verkehrsströmen nötig wären, die derzeit in der Steuerung nicht berücksichtigt sind. Es wird jedoch auf die unter Punkt 2. beschriebene Möglichkeit der zweimaligen Freigabe des Radsignals innerhalb eines Umlaufes und somit der Reduzierung der Wartezeit verwiesen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.