Potenzialanalyse und Rahmenplanung Kurt-Tucholsky-Quartier Antrag der Fraktion GRÜNE
Östlich der Kieler Str. befindet sich die Kurt-Tucholsky-Schule, die im Zuge der Errichtung der Mitte Altona als neue Stadtteilschule im 1. Bauabschnitt von Mitte Altona neu errichtet wird/ werden sollte. Der Schulneubau kommt, aber aufgrund der aktuell stark steigenden Schüler*innenzahl wurden sämtliche Planungen zur Neugestaltung des Schulgeländes Kurt-Tucholsky-Schule gestoppt und der Schulbau soll so im Bestand erhalten bleiben. Aufgrund der knappen Flächen für Gemeinbedarf und Schulen ist dies zunächst ein richtiger und guter Schritt. Welche Schulform dort angesiedelt werden soll, befindet sich derzeit im Rahmen der Schulentwicklungsplanung in Abstimmung.
Neben den schulischen Themen gibt es im nahen Umfeld der Schule weitere Aktivitäten im Hinblick auf Wohnungsbau. So würde dort an der Kieler Straße eine Stiftung gerne WA-gebundene Wohnungen errichten wollen oder die Liegenschaft macht sich entlang der Langenfelder Straße Gedanken zu Nachverdichtung.
Das Gebiet ist zur Hälfte Bestandteil der vorbereitenden Untersuchung im Rahmen einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Der Gebietszuschnitt geht über die Kieler Straße hinweg bis zur östlichen Grenze der Schule, bezieht die südlichen Gebäude entlang der Langenfelder Straße mit ein, allerdings ohne die Zeilenbauten 102 bis 116 sowie ohne die Mennoniten-Kirche, die Kita und die avisierten Flächen der Liegenschaft und ebenfalls ohne den SAGA-Bestand entlang der Eckernförder Straße. Das erscheint im Zuge der aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten wenig sinnvoll.
Das Gebiet hat, wenn man es in der Gänze betrachtet, mehr Potenzial als nur durch den Gebietszuschnitt der Vorbereitenden Untersuchung. Diese Potenziale gilt es im Zusammenhang mit einem ggf. durch Quersubventionierung möglichen Schulneubau zu identifizieren. Da sich dieses Gebiet in zweierlei Zuständigkeiten befindet – die Vorbereitenden Untersuchungen werden von der STEG im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vorgenommen, der Rest liegt in der planerischen Hoheit des Bezirks Altona – ist es sinnvoll, hier gemeinsam vorzugehen und eine Potenzialanalyse zu erstellen sowie einen erweiternden Rahmenplan anzufertigen.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:
Das Bezirksamt Altona wird nach § 19 (2) BezVG sowie die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird nach § 27 BezVG aufgefordert:
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