20-5560

Postwurfsendung anlässlich der Wahlen zur Bezirksversammlung 2019 Interfraktioneller dringlicher Antrag

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.01.2019
Sachverhalt

Am 26. Mai 2019 finden in Hamburg die Wahlen zu den Bezirksversammlungen statt. Der Bezirk Altona hatte bei den Bezirkswahlen im Jahr 2014 eine Wahlbeteiligung von nur noch 45,8 Prozent, im Vergleich zum Wahljahr 2011 ist die Wahlbeteiligung um 14,5 Prozentpunkte zurückgegangen. Um dieser Situation entgegen zu wirken, schlägt das Bezirksamt vor, in einer Broschüre über die vielfältigen Aufgaben des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung zu informieren und gleichzeitig auf den Wahltermin hinzuweisen. Damit folgt das Bezirksamt Altona einer Initiative aus dem Bezirksamt Hamburg-Mitte.

 

Es ist angedacht, eine Broschüre 210 x 210 mm Wickelfalz (8 Seiten) zu erstellen, in der die wesentlichen Aufgaben des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung in einfacher Sprache dargestellt werden. Die Verteilung soll als Beilage zu den Elbe Wochenblättern sichergestellt werden. Darüber hinaus werden auch noch Kostenvoranschläge der Deutschen Post AG eingeholt. Außerdem soll auch geprüft werden, ob der Versand einer solchen Broschüre aus Gründen der Kosteneinsparung gemeinsam mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen kann und darf.

 

Um insbesondere auch jüngere Zielgruppen anzusprechen, ist ebenfalls zu prüfen, in wieweit Werbemaßnahmen über die Aufgaben und die Arbeit der Bezirksversammlung und des Bezirksamtes für die sozialen Medien erstellt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 (2) BezVG aufgefordert, bis zur kommenden Sitzung des Hauptausschusses (14. Februar 2019) einen Kostenveranschlag bezüglich der Erstellung und Verteilung einer Broschüre über die Aufgaben des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung einzuholen. Die Broschüre soll zeitnah zur Versendung der Briefwahlunterlagen verteilt werden. In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob der Versand einer solchen Broschüre aus Gründen der Kosteneinsparung gemeinsam mit dem Versand der Briefwahlunterlagen erfolgen kann und darf.

 

  1. Zusätzlich zur analogen Verteilung einer Broschüre wird das Bezirksamt gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, die Aufgaben und die Arbeit des Bezirksamtes und der Bezirksversammlung im Hinblick auf den anstehenden Wahltermin (aber auch darüber hinaus) auch über die sozialen Medien zu bewerben. Denkbar wäre hierfür die Erstellung eines kurzen Werbefilms mit anschließendem Hinweis auf den Wahltermin. Hierfür ist ebenfalls ein Kostenvoranschlag zu erstellen.

 

  1. Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung soll dann, in Kenntnis der Kostenvoranschläge, über die Erstellung und Verteilung der oben genannten Broschüre bzw. Werbemaßnahmen in den sozialen Medien beschließen.

 

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