Pop-Up Bikelane für die Veloroute 12 in der Max-Brauer-Allee Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.09.2020
Letzte Beratung: 07.12.2020 Verkehrsausschuss Ö 9.5
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.09.2020 anliegende Drucksache 21-1261 beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat hierzu mit Schreiben vom 27.10.2020 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) richtet in Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) zeitnah eine Pop-Up Bikelane in der Max-Brauer-Allee ein, allerdings im Bereich zwischen Holstenstraße und Stresemannstraße. Die Prüfung weiterer temporärer Radfahrstreifen ist jedoch vorgesehen. Neben der bereits genannten sollen weitere Pop-Up Bikelanes voraussichtlich im Frühjahr 2021 eingerichtet werden.
Der ausführende Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) versucht grundsätzlich möglichst breite Radfahrstreifen anzulegen. Angestrebt wird dabei eine Breite von 2,50 m. Hinsichtlich möglicher Trennstreifen und/oder der Absperrelemente befindet sich die BVM über den LSBG bereits im Austausch mit der BIS.
Aktuell liegt noch keine Ausführungsvariante vor, die in Hamburg standardisiert umgesetzt werden kann. Eine Entscheidung darüber wird im Frühjahr 2021 erwartet.
Zu 2:
Die Planung in der Max-Brauer-Allee von Paul-Nevermann-Platz bis Holstenstraße befindet sich derzeit aufgrund der Vorgaben des „Radentscheids Hamburg“ in Überarbeitung. Hierdurch verzögert sich der angestrebte Baubeginn. Die Umsetzung der Planung erfolgt aufgrund der Anforderungen durch die Verkehrsflussoptimierung schrittweise. Der Beginn ist vorgesehen für voraussichtlich Mitte 2021. Startpunkt ist der Knoten Max-Brauer-Allee/Holstenstraße einschließlich der Holstenstraße bis Suttnerstraße. Voraussichtlich ab etwa Mitte 2022 soll der Abschnitt zwischen Paul-Nevermann-Platz und Goetheallee realisiert werden. Der Lückenschluss zwischen Goetheallee und dem Knotenpunkt Holstenstraße schließt sich 2023 an.
Die Planungen in der Max-Brauer-Allee von Palmaille bis Paul-Nevermann-Platz werden voraussichtlich 2023 umgesetzt.
Die Verkehrsdirektion 52 (VD 52) als zentrale Straßenverkehrsbehörde hat nach Abstimmung mit der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Amt A Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs A 3 mit Schreiben vom 12.11.2020 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Temporäre Radfahrsteifen und sonstige Verkehrsversuche werden, sofern noch nicht darüber entschieden wurde, grundsätzlich zwischen der Behörde für Verkehr und Mobilitäts-wende (BVM) und der BIS auf Staatsrat- und Senatorenebene abgestimmt. Die Bündelung der einzelnen Maßnahmen obliegt der BVM und wurde abgefordert. Solange diese Bündelung der BVM der BIS nicht vorliegt und abgestimmt wurde, kann eine verbindliche Stellungnahme zu Drucksachen nicht abgegeben werden.
Zu 2:
Keine Zuständigkeit der Polizei/StVB.
Zu 3:
Für den in Frage stehenden Bereich wird zurzeit eine Überplanung erstellt. Konkrete Sicherheitsdefizite sind derzeit nicht erkennbar, daher wird von kurzfristigen Maßnahmen abgesehen.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.