21-1261

Pop-Up Bikelane für die Veloroute 12 in der Max-Brauer-Allee Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.09.2020
Ö 5.8
Sachverhalt

Die Planungen für die Fertigstellung der Velorouten in Altona sind überwiegend abgeschlossen oder befinden sich in der Umsetzung. In Ottensen wird die Veloroute 1 derzeit hergestellt. Die Planung Max-Brauer-Allee zwischen Bahnhof Altona und Holstenstraße soll ab Frühjahr 2021 umgesetzt werden. Dort verlaufen bis zur Kreuzung Chemnitzstraße bzw. Gerichtstraße die Veloroute 1 und Veloroute 13. Nur im Bereich des stark von Fußgänger*innen und Fahrradfahrenden frequentierten Bahnhofs gibt es etwa 80 cm schmale Radwege, was zu Konflikten führt. Ansonsten müssen Radfahrende die Fahrbahn oder den auf morgens und nachmittags begrenzten Bussonderfahrstreifen nutzen. Die Aufhebung oder Reduzierung der zeitlichen Beschränkung der Busspur kann bis zum Umbau der Max-Brauer-Allee sofort Verbesserungen für den ÖPNV und den Radverkehr bringen.

 

Ab Kreuzung Ehrenbergstraße/Platz der Republik verläuft auf der Max-Brauer-Allee die Veloroute 12.

 

Im Rahmen des Beteiligungsprozesses zur Max-Brauer-Allee von April 2016 bis Mai 2017 wurden bereits die Grundsätze zum Umbau der Max-Brauer-Allee und Aufteilung der Straße erarbeitet. Die Präsentationen der Abschlussveranstaltung vom 8. Mai 2017 sowie die vorgestellten Planungen sind unter https://via-bus.hamburg.de/prozess-max-brauer-allee/ abrufbar. Bis zur Abstimmung und hoffentlich zügigen Umsetzung der Planungen ist es erforderlich, mit temporären und unkompliziert umsetzbaren Maßnahmen für Verbesserungen für Fahrradfahrende und Fußgänger*Innen zu sorgen und so die individuelle Mobilität und Verkehrssicherheit erheblich zu verbessern.

 

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksversammlung die zuständigen Fachbehörden gemäß § 27 BezVG auf:

 

  1. in der Max-Brauer-Allee zwischen Palmaille und Platz der Republik / Ehrenbergstraße insbesondere im Bereich der Velorouten jeweils auf dem rechten Fahrstreifen einen temporären Radfahrstreifen einzurichten, bis eine endgültige Planung mit Radfahrstreifen oder geschützten Radfahrstreifen umgesetzt werden kann. Bei der Herstellung temporärer oder dauerhafter Radfahrstreifen soll möglichst eine Breite von mindestens 2,50 m zuzüglich 0,50 m Trennstreifen zur Fahrbahn hergestellt werden. Soweit es die Gegebenheiten zulassen, sollen zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn Absperrelemente bzw. Verkehrsleitelemente installiert werden, um streckenweise geschützte Radfahrstreifen herzustellen.

 

  1. die verschiedenen Planungen für die Max-Brauer-Allee zeitnah zu realisieren und der Bezirksversammlung Altona den Zeitplan zur Umsetzung mitzuteilen.

 

  1. in der Max-Brauer-Allee die zeitliche Beschränkung des Bussonderfahrstreifens zwischen Bahnhof Altona und Holstenstraße kurzfristig aufzuheben oder zu reduzieren.

 

 

Anhänge

ohne