21-1967

Politikmittel der Bezirksversammlung auch in Krisenzeiten sicherstellen Antrag der Fraktion GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Ö 7.1

Sachverhalt

Die aktuelle Situation der vorläufigen Haushaltsführung während der Coronapandemie hat die Bezirksversammlung in vielen Bereichen an die Grenze der Handlungsfähigkeit und darüber hinaus gebracht. So konnte die Bezirksversammlung nicht selbstständig aus Politikmitteln die Krisenmittel für die Straßensozialarbeit beschließen, obwohl dies zur Beseitigung von Notsituationen und der Abwendung von Gefahr für Leib und Leben dringend notwendig war. Auch langjährig geförderte Projekte, die hoffentlich nach dem Ende der Einschränkungen durch die Eindämmungsverordnungen wieder starten können, können keine Zusagen über Förderungen erhalten, solange der Haushalt nicht endgültig beschlossen wird. Dies kann ggf. zur Insolvenz von langjährigen und wichtigen Kulturschaffenden und anderen Projekten führen. Auch Veranstaltungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, die z.T. auch gesetzlich vorgeschrieben sind, können aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nicht durchgeführt bzw. geplant werden. Dies ist für die Bezirksversammlung kein haltbarer Zustand.

 

Diese Punkte wurden von der Bezirksversammlung Altona schon auf verschiedenen Wegen mehrfach angesprochen. Daher scheint es unwahrscheinlich, dass es in der aktuellen Situation noch eine Lösung gibt. Zumindest für die Zukunft sollten solche Situationen allerdings unbedingt vermieden werden.


Die Bezirksversammlung beschließt:

 

Die Finanzbehörde wird in Zusammenarbeit mit der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke gemäß § 27 BezVG aufgefordert, im nächsten und den darauffolgenden (Doppel-)Haushalten sicherzustellen, dass

 

  1. die bezirklichen Förderfonds (investiv und konsumtiv) mit festen Ansätzen  versehen sind. Diese sollen zusammen mit dem Anreizsystem die bisherige Höhe beibehalten.

 

  1. die Ansätze der sogenannten Politikmittel (Gestaltungsfonds, bezirkliche Förderfonds [investiv und konsumtiv] sowie Sondermittel) in ggf. nötigen Vorabhaushalten mit mindestens 50 % der Gesamthöhe einzustellen.

 

  1. bei ggf. entstehender vorläufiger Haushaltsführung der Bezirksversammlung Mittel in mindestens 10 % der Gesamthöhe für Notfallmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

 

Der Bezirksversammlung ist über die Ergebnisse zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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