21-1796

Planungen und Bau der S32 mit Priorität weiterführen Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNEN (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 25.03.2021 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

Die Realisierung der S-Bahnlinie S32 im Hamburger Westen ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte unserer Stadt. Für die bevölkerungsreichen Stadtteile Lurup und Osdorf bedeutet diese Anbindung an das S-Bahn-Netz einen Quantensprung für die Mobilität von fast 40.000 Menschen und gleichzeitig wird eine Anbindung für den neuen Hochschulstandort Science-City-Bahrenfeld realisiert.

 

Der Senat hat sich in mehreren Stellungnahmen ausdrücklich zu dem Projekt S32 bekannt und bekräftigt. Gleichzeitig wurden Planungen für einen neuen S-Bahntunnel, den Verbindungsbahn-Entlastungstunnel, veröffentlicht, der die Verbindungsbahn zwischen dem Hauptbahnhof und dem Bahnhof Altona entlasten und gleichzeitig Garant für die Einführung des sog. Deutschlandstakts der Deutschen Bahn sein soll. Die dazu anlaufenden Planungen dürfen zu keiner Verzögerung bei den Planungen und dem Bau der S32 führen, denn für die Bürgerinnen und Bürger in Hamburgs Westen bleibt die Schienenanbindung ihrer Stadteile weiterhin zentrales Element einer modernen Mobilität.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden nach § 27 BezVG aufgefordert, die Realisierung der S32 Strecke West zum Osdorfer Born prioritär in Bezug auf Planung, finanziellen Mitteln und baulicher Realisierung umzusetzen. Es darf zu keinen Verzögerungen durch Tätigkeiten und Planungen mit Bezug auf den Verbindungsbahn-Entlastungstunnel kommen.

 

  1. Die zuständigen Fachbehörden werden nach § 27 BezVG aufgefordert, den aktuellen Sachstand, die anstehenden Planungsschritte und eine zeitliche Perspektive für den Bau der S32 bis zu den Herbstferien 2021 im Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona vorzustellen.

 

  1. Angeichts des schon heute absehbar langen Zeitraums bis zur Inbetriebnahme der S 32 wird die zuständige Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gem. § 27 BezVG gebeten, kurzfristige Optionen für die Verbesserung des ÖPNV in und aus Richtung Volkspark, Science City, Lurup und Osdorfer Born aufzuzeigen (Ausdehnung und Verdichtung IOKI, Taktzeiten und Express-Busse, Busspuren etc). In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, wo in Gänze oder mit zeitlichen oder räumlichen Beschränkungen separate Busspuren auf der Achse Luruper Hauptstraße- Luruper Chaussee - Bahrenfelder Chaussee- Stresemannstraße eingerichtet werden können.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, die Ziele aus Ziffer 1 des Petitums unmittelbar zu unterstützen und seine Ressourcen in diesem Sinne einzusetzen.

 

 

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