21-0465

Pilotprojekt Virchowstraße "Stay Alive" einrichten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.09.2019

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.12.2019
28.11.2019
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.09.2019 anliegende Drucksache 21-0235 beschlossen.

 

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) hat hierzu in Abstimmung mit der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) mit Schreiben vom 25.11.2019 wie folgt Stellung genommen:

 

Durch die im Rahmen der Drucksache 21/15407 geschaffenen Angebote des Türdienstes bzw. des mobilen Spritzentauschs sind zuletzt ergänzende Angebote der (aufsuchenden) Sozialarbeit geschaffen worden, deren Effekte auf den öffentlichen Konsum abgewartet werden sollten. Zudem finden polizeiliche Maßnahmen im Nahfeld der Einrichtung statt, um Straftaten nach dem BtMG zu verhindern bzw. zu verfolgen. Der Aufenthalt von Personen im Umfeld des Stay Alive wird sich allerdings auch durch verstärkte Sozialarbeit nie gänzlich verhindern lassen und ist im gewissen Umfang zu tolerieren. Die Auswirkungen und Begleitumstände von Drogenabhängigkeit, wie z.B. BtM-Handel und Obdachlosigkeit, sind großstädtische Phänomene, die auch ohne Drogenhilfeeinrichtung bestehen würden. Grundsätzlich ist daher davon auszugehen, dass durch den Drogenkonsumraum die Öffentlichkeit entlastet wird, da weniger Konsum im öffentlichen Raum stattfindet.

Mit den am Runden Tisch beteiligten Akteuren aus Polizei, Bezirk und Jugendhilfe e.V. finden am 20. November 2019 weitere Gespräche statt.

 

Eine Aufstockung der Straßensozialarbeit, wie im Beschluss der BV Altona vorgesehen, wird aktuell nicht befürwortet. Eine im Kontext der Suchthilfe angesiedelte Straßensozialarbeit wird mit Blick auf die zuletzt getroffenen Maßnahmen sowie die aktuell laufenden Gespräche weder als geeignet, noch in Anbetracht der zu erwartenden Kosten für verhältnismäßig erachtet, Konsum und Verkauf illegaler Substanzen im öffentlichen Raum signifikant zu reduzieren.

Eine darüber hinausgehende Straßensozialarbeit ist mit der von der BASFI im Zuge der Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe angestrebten Verstärkung der Straßensozialarbeit für obdachlose Menschen zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Schon mit dem neuen EHAP¹-geförderten Projekt Visite sozial in direkter Trägerschaft von BASFI und fördern und wohnen AöR (f&w) zeigt sich, dass die Stärkung der Straßensozialarbeit für Obdachlose ein Arbeitsschwerpunkt der BASFI ist und bleibt. Ein dahingehender Bedarf hat sich auch im Zuge eines Fachtages zur Fortentwicklung der Wohnungslosenhilfe am 2. Mai 2019 bestätigt. Offen ist aber, ob und ggf. wo dies in welcher Art und Weise und mit welchen regionalen Bindungen angezeigt ist. Hierbei sind Verknüpfungen zur Drogen-/Suchthilfe und anderen Hilfesystemen sowie hieraus vor Ort entstehende Anforderungen und Wirkzusammenhänge zunächst sorgfältig zu analysieren. Eine vorweggenommene Einrichtung einzelner Stellen der Straßensozialarbeit ist zum jetzigen Zeitpunkt konzeptionell noch nicht ausreichend hinterlegt und daher auch aus Sicht der Wohnungslosenhilfe zu früh.

 

Aus dem vorgeschilderten Grund wird dem Beschluss der BV Altona nicht gefolgt werden.

 

 

¹ Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen in Deutschland

 

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