Pflege der denkmalgeschützten Parks entlang des Elbufers Mitteilungsdrucksache des Amtes
Letzte Beratung: 18.02.2025 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 8
Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Beratung des Punktes im Wesentlichen auf das Thema Elbaussichten bezieht, die den Anstoß zu der Diskussion gaben.
In der Verwaltung liegen (historische) Pläne vor, in denen die Elbaussichten in/ aus öffentlichen Grünanlagen dargestellt sind und damit als Grundlage zur Herstellung der Elbaussichten dienen.Die Befassung im Ausschuss wurde zum Anlass genommen, die Elbaussichten fachlich und sachlich zu überprüfen und neu zu bewerten.
Elbaussichten unterliegen einer großen Dynamik aufgrund von Baum- und Strauchbewuchs in den Grünanlagen aber auch auf Privatflächen, sowie baulichen Entwicklungen am Elbufer.
Einige Elbaussichten, die in den alten Karten noch vermerkt waren, bestehen durch Bebauung am Elbufer de facto nicht mehr.
Die Pflege- und Entwicklungspläne, die für die Gartendenkmale am Elbufer vorliegen, legen regelhaft bestehende Elbaussichten fest, bzw. schlagen neue Elbaussichten vor.Ziel in der Landschafts- und Grünplanung ist es, bei baulichen Entwicklungen an der Elbe Aussichten zumindest segmenthaft zu erhalten.
Elbaussichten sind ein hohes Gut für das Erleben des Landschaftsraums Elbufer und sind ausschlaggebend für die Einmaligkeit des Landschaftsbilds in Altona.Es gibt allerdings auch einige gewichtige Gründe die gegen das Herstellen der Elbaussichten sprechen und letztlich spielt auch die Frage der geplanten Dimensionierung eine entscheidende Rolle. Der Baum- und Artenschutz ist bei allen Schnittmaßnahmen zur Herstellung der Elbaussichten zu berücksichtigen. In der Regel müssen für die Herstellung der Elbaussichten Bäume und Sträucher beschnitten oder gar gefällt werden.
Weiterhin muss zunehmend der Aspekt der Hangsicherung bei Starkregenereignissen betrachtet werden. Der Bewuchs der Hänge ist eine Möglichkeit die Hänge vor Erosionen und Rutschungen zu schützen. Dies wird in sämtlichen Untersuchungen hierzu empfohlen. Um Rangrutschungen entgegenzutreten, müssten die Hänge verstärkt bepflanzt werden, anstatt sie aufgrund von Aussichten freizustellen.
Ferner sieht sich die Verwaltung gehalten, bei eigenen Schnittmaßnahmen nicht grundsätzlich von den Maßstäben abzuweichen, die auch bei Prüfung von Fällanträgen Privater gelten, dies würde die Glaubwürdigkeit der Verwaltung einschränken.
Elbaussichten mit hoher Priorität werden im Rahmen der Unterhaltungspflege und den zu Verfügung stehenden Ressourcen hergestellt. Die Maßnahmen erfordern in der Regel keine politischen Befassungen, es sei denn es ist erforderlich Baumfällungen durchzuführen, die dann über die Baumfällliste genehmigt würden.
Andere Elbaussichten, die neu hergestellt werden sollen oder über einen langen Zeitraum nicht freigestellt wurden, bedürfen größerer Einzelmaßnahmen. Diese erfordern in der Regel aufgrund der Größe des Eingriffs einer politischen Zustimmung als Einzelbefassung bzw. als Meldung über die Baumfälllisten.
Weiterhin gibt es Elbaussichten, die ohne regelhafte Unterhaltungsmaßnahmen dauerhaft Bestand haben.
Der zur Verfügung stehende Plan stellt die aktuell bestehenden und langfristig vorzuhaltenden Elbaussichten dar. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Einzelne Aussichten bedürfen einer Überprüfung vor Ort. Zudem sind noch nicht alle in den Pflege- und Entwicklungsplänen vorgeschlagenen Elbaussichten in die Planunterlage eingeflossen.
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Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird um Kenntnisnahme gebeten.
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