Perspektiven für die Nachnutzung der ehemaligen Kinofläche im Othmarschen Park Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Die Immobilie des ehemaligen UCI-Kinos im Othmarschen Park stellt aufgrund ihrer Größe, Lage und baulichen Struktur eine herausragende Entwicklungsfläche im Bezirk Altona dar. Der Standort ist durch die Erreichbarkeit durch die unmittelbare Nähe zur Autobahn, sowie seine Einbindung in ein lebendiges, gemischt genutztes Umfeld mit angrenzender Wohnbebauung und vielfältigen Versorgungs- und Alltagsnutzungen überaus attraktiv. Durch ein direkt angrenzendes und wenig genutztes Parkhaus eignet es sich grundsätzlich für publikumsintensive Nutzungen.
Das Gebäude wurde ursprünglich als Multiplex-Kino konzipiert und verfügt über großflächige, zusammenhängende Raumstrukturen, die für klassische Einzelhandels- oder Büronutzungen nur eingeschränkt geeignet sind, jedoch Potenziale für freizeit-, sport- und erlebnisorientierte Konzepte bieten. Bereits heute sind im Gebäude entsprechende Nutzungen wie Fitness, Kegelbahn und weitere Freizeitangebote vorhanden.
Gleichzeitig steht die ehemalige Kinofläche seit geraumer Zeit leer. Ein solcher Leerstand an einem städtebaulich bedeutsamen Standort wirft Fragen nach der aktiven Begleitung von Nachnutzungen durch den Bezirk auf.
In dem Bewusstsein, dass sich die Immobilie in privatem Eigentum befindet und die Entwicklung maßgeblich in der Verantwortung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin liegt, kommt der öffentlichen Hand insbesondere eine moderierende, vermittelnde und impulsgebende Rolle zu.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
a) seit wann,
b) mit welchen konkreten Aktivitäten (z. B. Gespräche, Konzeptimpulse, Ansprache von
Interessenten),
c) mit welchen Ergebnissen?
d) warum bislang nicht?
○ Wenn ja: welche konkreten Schritte wurden bereits unternommen oder sind geplant?
○ Wenn nein: warum wird kein Handlungsbedarf gesehen?
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Seit 2024.
Zu 2:
Die Nutzfläche beträgt 30.347 m².
Zu 3.d:
Die bezirkliche Wirtschaftsförderung hatte bisher keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fläche nach Beseitigung des Wasserschadens nicht wieder als Kino genutzt werden soll.
Zu 4:
Siehe Antwort zu 3.d.
Zu 5:
Nein
Siehe Antwort zu 3.d.
Zu 6:
Nein
Siehe Antwort zu 3.d.
Zu 7:
Das Bezirksamt hat sich damit nicht befasst; im Übrigen siehe Antwort zu 3.d.
Zu 8:
Siehe Antwort zu 7.
Zu 9:
Siehe Antwort zu 7.
Zu 10:
Siehe Antwort zu3.d.
Zu 11:
Die Nachnutzung obliegt in erster Linie in der Verantwortung des Eigentümers. Die Wirtschaftsförderung wird den Eigentümer auf Wunsch bei der Suche nach geeigneten Alternativen unterstützen.
Zu 12:
Ja.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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