22-1751

Personalausstattung und Personalbedarfe in der Fachstelle für Wohnungsnotfälle Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 03.02.2026 Sozialausschuss Ö 14.5

Sachverhalt

Die Fachstelle für Wohnungsnotfälle Altona wirkt präventiv und unterstützend bei den Themen:

  • Beratung und Hilfe bei Wohnungsbedrohungen
  • Verhandlung und Vermittlung mit Vermietern und Behörden
  • Unterstützung bei Mietschulden und Sicherung des Wohnverhältnisses
  • Hilfen bei Wohnungssuche und bei Unterbringungsfragen

 

All dies soll dazu beitragen, Wohnungsverlust zu vermeiden und eine stabile Wohnsituation für Betroffene zu sichern.

 

Vor dem Hintergrund der tendenziell angespannten Wohnraumsituation in Altona bitte ich das Bezirksamt um Auskunft zu der aktuellen und mittelfristigen Personalsituation.

 

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf wie viele Stellen verteilt sind jeweils für die genannte Fachstelle in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils
    a) im Stellenplan vorgesehen?
    b) Wie viele Stellen davon waren tatsächlich besetzt?
    (Bitte die Zahlen differenziert nach Abteilungen der Fachstelle jeweils zum 01.01. jedes Jahres angeben)
  2. Wie viele Stellen sind zum 01.01.2026 derzeit vakant, und seit welchem Stichtag bestehen diese Vakanzen jeweils? (Bitte bei jeder vakanten Stelle Beginn der Vakanz, ggfs. Ende der Vakanz und Zuordnung der Stelle zur jeweiligen Abteilung der Fachstelle angeben)
  3. Wie stellt sich die Stellenbewirtschaftung in der Fachstelle Wohnungsnotfälle dar?
    a) Wie viele Stellen sind gesperrt, befristet oder mit kw-Vermerken (künftig wegfallend) versehen?
    b) Wie viele Stellen werden über Abordnungen, befristete Beschäftigungen oder Vertretungen wahrgenommen?

           (Bitte zu jeder betroffenen Stelle  die  Zugehörigkeit zur jeweiligen  Abteilung  der Fachstelle  

           benennen)

  1. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2023-2025 (bitte jahresweise aufschlüsseln) Überlastungsanzeigen gestellt, und welche Maßnahmen wurden jeweils daraufhin ergriffen?

           (Bitte  jeweils angeben, zu  welcher  Abteilung der  gemeldete   Überlastungssachverhalt

            gehört und welche Kritikpunkte geltend gemacht worden sind.)

  1. Welche Personalbemessungsinstrumente wurden in den Jahren 2023-2025 angewendet, und zu welchen Ergebnissen hinsichtlich eines Mehr- oder Minderbedarfs sind diese gekommen?

a)      für den Fall, dass Personalmehrbedarfe festgestellt wurden: Welche Konsequenzen sind

jeweils daraus gezogen worden?

b)     Für den Fall, dass keine  Personalbemessungsinstrumente angewendet wurden:

Warum ist eine Personalbemessung nicht erfolgt?

c)      Unter  welchen  administrativen  Voraussetzungen  ist  die  Fachstelle dazu befugt,

dem gesamten Amt oder den einzelnen Untergliederungen, z.B. Abteilungen, eine Personalbemessung vorzunehmen?

d)     Welche zuständige Stelle der Verwaltung führt nach welchem Verfahren eine

Personalbemessung durch?

          (Bitte   Stichtage  und  Ergebnisse  von  durchgeführten Personalbemessungen   in    jedem

          Einzelfall benennen)

  1. Welche  zusätzlichen  Personalbedarfe  wurden vom Bezirksamt für Fachstelle Wohnungsnotfälle für den Doppelhaushalt 2027/28
    a) angemeldet,
    b) ggf. wieder abgemeldet oder nicht weiterverfolgt und aus welchen Gründen?

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1 – 4:

Siehe Anlage.

 

Zu 5:

Die Personalbedarfserhebung orientiert sich an den Vorgaben der Stadt Hamburg zu Personalbemessung sowie dem Organisationshandbuch Bund. Bei einer Personalbemessung spielen neben der Arbeitsmenge, also den Fallzahlen, den zu betreuenden Meldungen und Anzeigen noch weitere Kriterien eine Rolle. Dazu gehören die Bearbeitungszeiten von Arbeitsschritten/Prozessen/Fällen, Verteilzeiten (Besprechungen), Urlaubsvertretungen, Dienstgängen, Fortbildungen. Für die Fachstelle Wohnungsnotfälle wurde in den Jahren 2023-2025 keine Personalbemessung durchgeführt.

 

Zu 5.a:

Es wurde keine Personalbemessung durchgeführt.

 

Zu 5 b, c, und d:

Personalbemessungen werden grundsätzlich in dem für die Fachaufgabe federführenden Bezirksamt durch das dortige Fachamt RS in Zusammenarbeit mit dem betroffen Fachamt und der zuständigen Fachbehörde durchgeführt.  Dies erfolgt in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen und unter Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern in den Bezirksämtern.

 

Zu 6 a und b:

Die Planungen und Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2027/28 sind noch nicht abgeschlossen.

Daher können noch keine Aussagen hinsichtlich möglicher zusätzlich angemeldeter Personalbedarfe getroffen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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