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Parkplatzsituation Schulcampus Struenseestraße Auskunftsersuchen von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Auskunftsersuchen

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Ö 6.4

Sachverhalt

Der Schulcampus Struenseestraße ist eines der größten und ambitioniertesten Bauvorhaben, die Schulbau Hamburg derzeit im Bezirk Altona realisiert. Auf dem rund 28.500 m² großen Grundstück entstehen drei neue Schulen für insgesamt etwa 2.200 Schülerinnen und Schüler: das Struensee-Gymnasium, das Deutsch-Französische Gymnasium sowie die Grund- und Ganztagsschule An der Elbe. Herzstück des Campus werden die gemeinschaftlich genutzten Bereiche und Ganztagesflächen sein, die den Mittelpunkt des neuen Bildungsstandorts bilden. Unmittelbar angrenzend befindet sich zudem die Elbkinder-Kita Struenseestraße.

In Bezug auf die Parkplatzsituation zeigt sich eine deutliche Begrenzung. Für festangestellte Mitarbeiter stehen lediglich sechs feste Parkplätze zur Verfügung. Weitere allgemeine Parkflächen sind nicht vorgesehen, sodass der Campus überwiegend auf fußufige Erreichbarkeit, den öffentlichen Nahverkehr und alternative Mobilitätsformen ausgerichtet zu sein scheint.

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Verwaltung:

  1. Ist die Fachbehörde der Auffassung, dass sechs Parkplätze für Festangestellte ausreichen, um den Bedarf aller Lehrkräfte und Mitarbeiter am Campus abzudecken? Wenn ja, wieso?

Falls nein, wieso wurden nicht mehr Parkflächen in die Planungen inkludiert?

  1. Gibt es alternative Parkmöglichkeiten für Mitarbeiter, wenn alle sechs Plätze belegt sind z. B. in nahegelegenen Parkhäusern oder auf öffentlichen Parkplätzen?
  1. Wird ein separater Bereich für Besucher ausgewiesen oder sind diese gezwungen, öffentliche Parkplätze im Umfeld des Schulcampus zu nutzen?
  1. Sind die Bring- und Holzonen so ausgelegt, dass sie die morgendliche und nachmittägliche Verkehrsspitzen sicher bewältigen können, ohne den Verkehr oder Gehwege zu blockieren?
  1. Gibt es Überlegungen, mittel- bis langfristig weitere Parkplätze zu etablieren, falls der Bedarf steigt? Wenn ja, wo? Wenn nein, wieso nicht?
  1. Wie wird sichergestellt, dass der ruhende Verkehr sich nicht in die anliegenden Straßen um den Campus verlagert und den knappen Parkraum für Anwohner in Anspruch nimmt?

Die Behörde für Finanzen und Bezirke (BFB) beantwortet die Fragen wie folgt:

Die Sicherheit der Schulgemeinschaft auf dem Schulgelände und Abstimmungen für einen sicheren Schulweg sind Teil jedes Schulbauvorhabens und wird bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase geklärt. Im Rahmen der Planung von Schulstandorten/Schulbauprojekten werden regelhaft bereits in der Planungsphase Polizei und das Management des öffentlichen Raums des zuständigen Bezirksamts eingebunden, um alle verkehrs- und sicherheitsbezogenen Fragen frühzeitig zu klären.

Das im Rahmen der Planung für den Schulcampus Struenseestraße erarbeitete und mit Bezirksamt Altona sowie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen abgestimmte Mobilitätskonzept sieht für die gesamte Schulgemeinschaft sowie Besucherinnen und Besucher eine intensive Nutzung der Öffentlichen Verkehrsmittel vor. So befindet sich die S-Bahn-Haltestelle Königstraße unmittelbar am Schulgelände, welches zusätzlich über eine Bushaltestelle verfügt. Die bereits 2025 fertiggestellte Veloroute 12 passiert darüber hinaus direkt das Schulgelände, siehe Ein zukunftsweisendes Konzept für Hamburg: Die Königstraße ist fertiggestellt - hamburg.de. Teil dieses Mobilitätskonzepts ist dementsprechend eine geringe Anzahl von Stellplätzen auf und am Schulgelände.

Die Elternschaft wird über den Mobilitätsbeauftragten der Schulen Informationen erhalten, in denen darauf hingewiesen werden wird, dass die Schülerinnen und Schüler den Schulweg vorzugsweise mit öffentlichen Verkehrsmitteln, zu Fuß oder mit dem Rad tätigen sollen. In diesem Rahmen wird auch eine Information über Haltemöglichkeiten im Umfeld der Schule erfolgen, an denen die Eltern in Ausnahmefällen ihr Kind absetzen oder abholen können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.02.2026
Ö 6.4
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