Otto-Schokoll-Höhenweg in Rissen Kleine Anfrage von Dr. Anke Frieling (CDU-Fraktion)
Letzte Beratung: 03.09.2019 Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport Ö 19.11
Seit mehr als drei Jahren ist der Otto-Schokoll-Höhenweg in Rissen für Spaziergänger und Spaziergängerinnen aufgrund von Erdrutschen gesperrt. Der Weg ist sehr beliebt, erlaubt er doch eine besondere Perspektive auf die Elbe, den Schiffsverkehr und das gegenüberliegende Ufer. Die billigste Lösung – die sich gegenwärtig durch die Sperrung zwangsweise ergeben hat – die Nutzung des Elbwanderwegs, ist demensprechend kein dauerhafter Ansatz.
Abgesehen von der mangelnden Attraktivität der Alternativroute ist es unerlässlich, schnellstmöglich die nachhaltige Sicherung des Hangs vorzunehmen. Seit drei Jahren ist abgesehen von kleineren Sicherungsmaßnahmen nichts geschehen – bei jedem Regenguss geht die Erosion für alle sichtbar weiter. Im Laufe des Sommers wurden in der Hamburger Presse verschiedene Szenarien zur Zukunft des Otto-Schokoll-Höhenwegs diskutiert, seitdem hat man nichts mehr gehört.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Dem Bezirksamt liegt ein Gutachten zum Otto-Schokoll-Höhenweg bzw. dem Hang in diesem Gebiet vor:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Ein Gutachten liegt nicht vor. Es gibt eine geotechnische Schadensaufnahme vom 11.06.2018.
Zu 2:
Die ursprünglich vorgeschlagene Maßnahme zur Hangsicherung sieht eine Stahlnetzgitterkonstruktion mit Rückverankerung und neuer Böschungsmodellierung vor. Aus naturschutzrechtlichen Gründen ist diese Variante aber nicht umsetzbar.
Zu 3:
Es werden keine Angaben zur Dringlichkeit gemacht.
Zu 4:
Da der Erhalt des Höhenweges in seiner jetzigen Form nicht möglich ist, wird der Bau einer Stegkonstruktion vorgeschlagen.
Zu 5:
Das Bezirksamt hat 2 mögliche Varianten erarbeitet und wird diese im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport (September oder Oktober) vorstellen.
Zu 6:
Die Fachbehörde ist über den Planungsstand informiert.
Zu 7:
Nach Beschluss durch die politischen Gremien soll eine Ausführungsplanung beauftragt werden, die Umsetzung der Maßnahme ist von der Bereitstellung der Finanzmittel abhängig.
Zu 8:
Für den Bau einer Stegkonstruktion werden ca. 5.900.000,-- Euro veranschlagt.
Zu 9:
Die geotechnische Schadensaufnahme kann grundsätzlich von der Öffentlichkeit im Bezirksamt eingesehen werden, hierfür gelten die Regelungen des Hamburgischen Transparenzgesetzes. Eine Einstellung in das Transparenzportal ist nicht vorgesehen.
ohne
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