Otto-Schokoll-Höhenweg: Erneute Variantenprüfung Wann geht es endlich los? Welches Mitspracherecht haben Bezirksamt, Bezirkspolitik und Öffentlichkeit noch? Kleine Anfrage von Henrik Strate (SPD-Fraktion)
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 4.1
Seit bald zehn Monaten steht fest, dass eine Einigkeit mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Otto-Schokoll-Höhenwegs in Rissen erreicht werden konnte und eine Instandsetzung des beliebten Elbhöhenwegs endlich begonnen werden kann. Im Zuge einer Schriftlichen Kleinen Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft (Bürgerschaftsdrucksache 22/15474) wurde vom Senat mitgeteilt, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) eine (erneute) Variantenuntersuchung vorbereitet. Das Bezirksamt hatte im Dezember 2023 im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport mitgeteilt, dass sich die Zuständigkeit vom Bezirksamt zur BVM verschiebe. Die Mittel würden zudem weiterhin bereitstehen. Für den Januar 2024 wurde eine Übergabe vom Bezirksamt Altona an die BVM avisiert und das Bezirksamt erhoffe sich eine zeitnahe Umsetzung.
Die vom Senat in der Drucksache 22/15474 benannte Variantenuntersuchung solle zwei Alternativen beinhalten: Die Wiederherstellung des abgerutschten Weges und ein Ersatz durch eine Brückenkonstruktion über 300 Meter und 3 Meter Breite. Es ist aufgrund der Ausführungen im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu vermuten, dass diese Umplanung in Folge der Rücknahme der Berufung seitens der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt ist. Zuvor hatte das Bezirksamt in erster Instanz das Verfahren gewonnen.
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), der der BVM unterstellt ist, bereite derzeit eine Ausschreibung vor. Im Zuge der Variantenuntersuchung solle auch eruiert werden, ob mit den ursprünglich 5 Mio. Euro weiterhin gerechnet werden kann. Die Verschiebung der Zuständigkeit vom Bezirksamt auf den LSBG bedeutet neben einem erneuten Zeitverlust durch Übergabe und Einarbeitung auch ein erheblicher Verlust an Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für das Bezirksamt, die Bezirksversammlung und deren Ausschüsse sowie die Öffentlichkeit. Eine Mitsprache des Bezirks bei der Auswahl der Varianten scheint ausgeschlossen.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:
Zu 1.:
Nach der Drucksache 20/5024 (sog. Entflechtungsdrucksache) sollen durch eine zentrale Zuständigkeit für die Bau- und Unterhaltungslast der Ingenieurbauwerke die begrenzten Erhaltungsmittel effektiv und zielorientiert eingesetzt werden, um langfristig einen einheitlichen Erhaltungsstand zu erreichen. Zu diesem Zweck soll nach der vorgenannten Drucksache die umfassende Zuständigkeit für sämtliche Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, die einer Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unterliegen, bei der heutigen BVM (vormals insoweit BWVI – Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) konzentriert werden. Diese Zuständigkeit soll sich auch auf die Teile der Bauwerke erstrecken, die nicht der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unterliegen.
Nach Nr. VII.2 der Anordnung über Zuständigkeiten im Gartenwesen ist die BVM zuständig für den Bau und die Erhaltung von Brückenbauwerken von über 5 Metern Stützweite und den Tunnelbauwerken von über 2 Metern lichter Weite in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von § 1 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen. Ausgenommen hiervon sind die laufende Unterhaltung der nicht tragenden Bauteile sowie die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns an den Bundesfernstraßen.
Die BVM lässt diese ihr obliegenden Aufgaben durch den ihr zugehörigen LSBG als Realisierungsträger ausführen.
Zu 2.:
Siehe Antwort zur Frage 1.
Zu 3.:
Maßgeblich ist das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), insbesondere § 27 BezVG.
Zu 4.:
Dem Bezirksamt liegt derzeit kein Zeithorizont vor. Das Bezirksamt wird den LSBG bitten, den Sachstand (nach Maßgabe Planungsreife /-fortschritt durch LSBG) im zuständigen Fachausschuss zur Information vorzustellen.
Zu 5.:
Das Bezirksamt kann keine Aussagen zu Planungs-, Bau- und Umsetzungshorizonten anderer Behörden treffen.
Zu 6.:
Hierzu kann das Bezirksamt keine Aussage treffen, da die Mittel nicht an das Bezirksamt übertragen wurden und im Haushaltsplan der BUKEA verortet sind.
Zu 7.:
Die Kosten für die Absperrung wurden bislang aus den für das Projekt zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert. Diese Mittel wurden von der BUKEA bereitgestellt.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
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