22-0055

Otto-Schokoll-Höhenweg: Erneute Variantenprüfung – Wann geht es endlich los? Welches Mitspracherecht haben Bezirksamt, Bezirkspolitik und Öffentlichkeit noch? Kleine Anfrage von Henrik Strate (SPD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 4.1

Sachverhalt

Seit bald zehn Monaten steht fest, dass eine Einigkeit mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Otto-Schokoll-Höhenwegs in Rissen erreicht werden konnte und eine Instandsetzung des beliebten Elbhöhenwegs endlich begonnen werden kann. Im Zuge einer Schriftlichen Kleinen Anfrage in der Hamburgischen Bürgerschaft (Bürgerschaftsdrucksache 22/15474) wurde vom Senat mitgeteilt, dass die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) eine (erneute) Variantenuntersuchung vorbereitet. Das Bezirksamt hatte im Dezember 2023 im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport mitgeteilt, dass sich die Zuständigkeit vom Bezirksamt zur BVM verschiebe. Die Mittel würden zudem weiterhin bereitstehen. Für den Januar 2024 wurde eine Übergabe vom Bezirksamt Altona an die BVM avisiert und das Bezirksamt erhoffe sich eine zeitnahe Umsetzung.

 

Die vom Senat in der Drucksache 22/15474 benannte Variantenuntersuchung solle zwei Alternativen beinhalten: Die Wiederherstellung des abgerutschten Weges und ein Ersatz durch eine Brückenkonstruktion über 300 Meter und 3 Meter Breite. Es ist aufgrund der Ausführungen im Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu vermuten, dass diese Umplanung in Folge der Rücknahme der Berufung seitens der Anwohnerinnen und Anwohner erfolgt ist. Zuvor hatte das Bezirksamt in erster Instanz das Verfahren gewonnen.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG), der der BVM unterstellt ist, bereite derzeit eine Ausschreibung vor. Im Zuge der Variantenuntersuchung solle auch eruiert werden, ob mit den ursprünglich 5 Mio. Euro weiterhin gerechnet werden kann. Die Verschiebung der Zuständigkeit vom Bezirksamt auf den LSBG bedeutet neben einem erneuten Zeitverlust durch Übergabe und Einarbeitung auch ein erheblicher Verlust an Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten für das Bezirksamt, die Bezirksversammlung und deren Ausschüsse sowie die Öffentlichkeit. Eine Mitsprache des Bezirks bei der Auswahl der Varianten scheint ausgeschlossen.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt:

  1. Aus welchen Gründen wechselte die Zuständigkeit vom Bezirksamt Altona auf die BVM bzw. den LBSG?

Zu 1.:

Nach der Drucksache 20/5024 (sog. Entflechtungsdrucksache) sollen durch eine zentrale Zuständigkeit für die Bau- und Unterhaltungslast der Ingenieurbauwerke die begrenzten Erhaltungsmittel effektiv und zielorientiert eingesetzt werden, um langfristig einen einheitlichen Erhaltungsstand zu erreichen. Zu diesem Zweck soll nach der vorgenannten Drucksache die umfassende Zuständigkeit für sämtliche Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen, die einer Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unterliegen, bei der heutigen BVM (vormals insoweit BWVI Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation) konzentriert werden. Diese Zuständigkeit soll sich auch auf die Teile der Bauwerke erstrecken, die nicht der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unterliegen.

Nach Nr. VII.2 der Anordnung über Zuständigkeiten im Gartenwesen ist die BVM zuständig für den Bau und die Erhaltung von Brückenbauwerken von über 5 Metern Stützweite und den Tunnelbauwerken von über 2 Metern lichter Weite in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von § 1 des Gesetzes über Grün- und Erholungsanlagen. Ausgenommen hiervon sind die laufende Unterhaltung der nicht tragenden Bauteile sowie die Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns an den Bundesfernstraßen.

Die BVM lässt diese ihr obliegenden Aufgaben durch den ihr zugehörigen LSBG als Realisierungsträger ausführen.

  1. Auf wessen Initiative erfolgte der Zuständigkeitswechsel?

Zu 2.:

Siehe Antwort zur Frage 1.

  1. Welche Einflussmöglichkeiten hat das Bezirksamt Altona und die Bezirksversammlung Altona auf die Entscheidung, welche Variante zum Tragen kommt?

Zu 3.:

Maßgeblich ist das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), insbesondere § 27 BezVG.

  1. Wann wird nach Kenntnis des Bezirksamtes der LSBG die Variantenuntersuchung abgeschlossen haben? Wird der LSBG das Ergebnis der Variantenuntersuchung dem Bezirksamt und der Bezirksversammlung zur Information vorstellen oder Zustimmung vorlegen?

Zu 4.:

Dem Bezirksamt liegt derzeit kein Zeithorizont vor. Das Bezirksamt wird den LSBG bitten, den Sachstand (nach Maßgabe Planungsreife /-fortschritt durch LSBG) im zuständigen Fachausschuss zur Information vorzustellen.

  1. Wie lange nimmt nach Einschätzung des Bezirksamtes, das sich bereits intensiv mit den unterschiedlichen Varianten aus der Voruntersuchung beschäftigt hat, die Planungsphase nach Festlegung der Vorzugsvariante ein? Und wann ist demnach nach Einschätzung des Bezirksamtes mit einem Baubeginn nach Abschluss der Planungen und Ausschreibung zu rechnen?

Zu 5.:

Das Bezirksamt kann keine Aussagen zu Planungs-, Bau- und Umsetzungshorizonten anderer Behörden treffen.

  1. Sind die von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) bereitgestellten bzw. zugesagten Mittel nach Kenntnis des Bezirksamtes weiterhin für die Rekonstruktion des Otto-Schokoll-Höhenweges bzw. eines Brückenbauwerkes reserviert?

Zu 6.:

Hierzu kann das Bezirksamt keine Aussage treffen, da die Mittel nicht an das Bezirksamt übertragen wurden und im Haushaltsplan der BUKEA verortet sind.

  1. Wer trägt die kontinuierlich auflaufenden Kosten für die Absperrung des Weges?

Zu 7.:

Die Kosten für die Absperrung wurden bislang aus den für das Projekt zur Verfügung stehenden Mitteln finanziert. Diese Mittel wurden von der BUKEA bereitgestellt.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.09.2024
Ö 4.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.