Ottenser Kleingärten dauerhaft sichern - Flächen aus dem Flächennutzungsplan umwidmen Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, CDU, SPD und DIE LINKE (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 30.03.2023 Bezirksversammlung Ö 9.2
Im April 2022 hatte der Planungsausschuss Altona einstimmig die Beschlussempfehlung des Amtes (Drs 21-3018) zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Sicherung der Kleingärten beschlossen.
Ursache dieser Beschlussempfehlung ist/ war die Tatsache, dass die Kleingärten in der Vergangenheit und aktuell mehrfach planungsbefangen sind bzw. waren und die Altonaer Politik einhellig den Bürgern und Bürgerinnen „das Wort“ gegeben hat, dass mit der Inanspruchnahme von Kleinartenflächen an diesem Ort nun Schluss ist und die Übrigen planungsrechtlich dauerhaft gesichert werden. Dies hatte der Planungsausschuss mehrfach an das Amt herangetragen und so kam es zu dieser Beschlussempfehlung.
2009 wurde der Bau des A7-Deckels beschlossen. Im Zuge dessen sollte auf Sportplatzflächen und Kleingartenanlagen Wohnungsbau zur Querfinanzierung des Deckels entstehen. Für die Sportplätze wurde der Sportpark Bauerstraße am Rand der A7 als Kompensation errichtet.
Die Kleingärten sollten nach Fertigstellung auf den A7-Deckel verlagert werden – aber eben erst wenn der Deckel fertig ist. Die Fertigstellung ist für 2028 vorgesehen. Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass wir dringend Schulen brauchen, denn die Geburtenzahl in Hamburg und damit auch in Ottensen steigt stetig. Gleichzeitig sind im Bezirk keine städtischen Grundstücke mehr verfügbar.
In langwierigen Verhandlungen wurde ein Kompromiss mithilfe einer "Flächenrochade" gefunden: Die Kleingärten ziehen vorzeitig auf die Fläche der Flüchtlingsunterkunft am Holmbrook, die Unterkunft wird im Blockinnenbereich Behringstraße 16 neu errichtet und die Schule wird – zunächst temporär – auf der Sportplatzfläche Othmarscher Kirchenweg und später dann an der Behringstraße/Schwengelkamp neu errichtet werden.
Als Absicherung für die Kleingärten im Zuge der Flächenrochade wurde ein Vertrag zwischen dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und dem KGV „Heimgartenbund Altona e.V“ (KGV 202) geschlossen.
In dem Vertrag mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e.V. (LGH) und der KGV „Heimgartenbund Altona e.V“ (KGV 202) vom 09.11.2020 hat der LIG erklärt, dass die betroffenen Flurstücke
In dem erwähnten Vertrag sichert der LIG zudem zu, dass die Kleingärten bestehen bleiben.
Die Altonaer Politik steht im Wort.
Sie steht dergestalt im Wort, dass – wie im Vertrag aufgeführt „die Inanspruchnahme zum jetzigen Zeitpunkt“ – den Kleingärtnern nicht genügend Sicherheit gibt, dass die Kleingärten an diesem Ort dauerhaft planungsrechtlich gesichert sind. Das kann nur ein Bebauungsplan (B-Plan) – zwar auch nicht für ewig – nachfolgende Generationen können das immer ändern – es wird nur schwieriger.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) sieht dies anders.
Die Aussage lautet „Daraus (Anm. aus dem Vertrag) ergibt sich, dass kein Planungserfordernis besteht, d.h. die Aufstellung eines B-Plans ist nicht erforderlich.
Die Ausweisung von Grünflächen in Bereichen, in denen der Flächennutzungsplan “Wohnbauflächen“ darstellt, wird aus gesamtstädtischer Sicht grundsätzlich im gesamten Stadtgebiet kritisch gesehen, da bei einer entsprechenden Aufstellung des B-Plans die entsprechenden „Wohnbauflächen“ zurückgenommen werden müssten. Es ist Ziel des Senats, ausreichend Wohnraum für die Bevölkerung bereitzustellen, um dem angespannten Wohnungsmarkt entgegenzuwirken. So ist es aus wohnungspolitischer Sicht nicht ratsam, die im Flächennutzungsplan dargestellten „Wohnbauflächen“ zu reduzieren, da als langfristige, wenn auch sehr langfristige, Perspektive in diesem Bereich eine Entwicklung von Wohnungsbau nicht ausgeschlossen werden sollte.“
Betroffen sind die Flurstücke 876, 2626, 2625, teilweise 2633 und 991.
Da im Flächennutzungsplan diese Flächen als Wohnungsbauflächen ausgewiesen sind, hat der LIG nun das Bestreben, diese Flächen im Bebauungsplanverfahren nun dauerhaft als Wohnbaufläche auszuweisen – damit würde die Bebauung noch ein Stück näher rücken, obwohl der LIG diesen Vertrag unterschrieben hat.
Damit wird „Wort“, was die Politik den Bürger:innen gibt, völlig ad absurdum geführt und die Glaubwürdigkeit von Politik lächerlich gemacht.
Die Bezirke haben die Planungshoheit! Wenn diese auch nur im Ansatz etwas wert sein soll, kann es nicht sein, dass die Fachbehörde und der LIG hier derart eingreifen, dass die Planungshoheit außer Kraft gesetzt wird.
Im Bebauungsplanverfahren hatten die BSW, der LIG und nun auch die Behörde für Schule und Berufsbildung in der sog. Grobabstimmung kein Einvernehmen hergestellt und diese scheitern lassen, was das Ende des Bebauungsplanverfahrens in der Form bedeuten würde.
Das wäre ein „Wortbruch“ – was Altona nicht akzeptieren kann und wird.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung Altona:
Der Senat wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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