"Ottensen macht Platz" neue Situation nach Verwaltungsgerichtsurteil Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 02.03.2020 Verkehrsausschuss Ö 7.1
Am 28.01.2020 gab das Verwaltungsgericht Hamburg den Eilanträgen von zwei Anliegern statt, die sich gegen das seit September 2019 laufende Projekt „Ottensen macht Platz“ richten. Die probeweise Einrichtung der Fußgängerzone rund um den Spritzenplatz sei mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, weil es für die damit verbundenen Eingriffe in die Rechte der gewerblichen Anlieger keine tragfähige gesetzliche Grundlage gebe, entschieden die Richter.
So dürften Verkehrsbeschränkungen zu Erprobungs- und Forschungszwecken nur bei einer Gefahr für Personen oder Sachgüter angeordnet werden. Eine solche Gefahrenlage liege aber nicht vor.
Vor diesem Hintergrund frage ich das Bezirksamt Altona:
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1:
Die Entscheidung, die Sitzung der Bezirksversammlung im Februar 2020 um eine Woche auf den 20. Februar 2020 vorzuziehen, wurde durch den Hauptausschuss am 12.12.2019 getroffen. Eine Revision dieser Entscheidung ist nicht erfolgt.
Zu 2:
Die Entscheidung durch das Hamburger Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren ist unabhängig von den Erhebungsinstrumenten, die durch die Technische Universität Hamburg (TUHH) zur Evaluation des Projekts Ottensen macht Platz angewendet wurden, da bei der Untersuchung keinerlei juristische Aspekte untersucht wurden. Der Fokus lag vielmehr auf verkehrlichen Aspekten sowie Befragungen unter anderem zu den Themen Aufenthaltsqualität, subjektiv wahrgenommene Verkehrssicherheit, Umsatzentwicklung, Anliefersituation, Auswirkungen des Projekts auf den Stadtteil sowie Wünschen für eine mögliche Fortführung lag. Die wissenschaftliche Validität und Belastbarkeit der Evaluationsergebnisse werden durch die gerichtliche Entscheidung nicht beeinträchtigt. Zudem waren die Erhebungen durch die TUHH zum Zeitpunkt des Abbruchs des Projektes Anfang Februar bereits vollständig abgeschlossen und befanden sich bereits in der Auswertungsphase.
Zu 3:
Die Frage kann nicht beantwortet werden, da der Begriff Fremdkosten nicht näher definiert ist.
ohne
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