Othmarschen 19/Ottensen 51 (1. Änderung); Sülldorf 9 (1. Änderung); hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes
Die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne Othmarschen 19/Ottensen 51 und Sülldorf 9 sollen als Textplanänderung jeweils um eine Änderung im § 2 des Verordnungstextes ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, in den Kerngebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan Othmarschen 19/ Ottensen 51 (1. Änderung) soll der Ausschluss nur in den südlichen Kerngebieten (zwischen Jürgen-Töpfer-Straße und Behringstraße) des Geltungsbereiches erfolgen.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieser Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.
Anlage 1: Othmarschen 19/Ottensen 51 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Anlage 2: Sülldorf 9 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich