Othmarschen 19/Ottensen 51 (1. Änderung); Sülldorf 9 (1. Änderung); hier: Beschluss Verzicht Öffentliche Plandiskussion Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 19.12.2018 Planungsausschuss Ö 4.3
Die derzeit rechtskräftigen Bebauungspläne Othmarschen 19/Ottensen 51 und Sülldorf 9 sollen als Textplanänderung jeweils um eine Änderung im § 2 des Verordnungstextes ergänzt werden. Mit dieser Ergänzung sollen Spielhallen, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, in den Kerngebieten des Planbereichs ausgeschlossen werden. Im Bebauungsplan Othmarschen 19/ Ottensen 51 (1. Änderung) soll der Ausschluss nur in den südlichen Kerngebieten (zwischen Jürgen-Töpfer-Straße und Behringstraße) des Geltungsbereiches erfolgen.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, soll bei der Aufstellung dieser Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet werden, wonach auf eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann.
Der Planungsausschuss wird um Zustimmung gebeten, auf die Öffentliche Plandiskussion zu verzichten.
Anlage 1: Othmarschen 19/Ottensen 51 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Anlage 2: Sülldorf 9 (1. Änderung) – Karte Geltungsbereich
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.