22-0296

Orte zum Wohlfühlen – illegale Graffiti beseitigen in Altona. Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU und SPD (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.10.2024
Ö 7.9
Sachverhalt

Illegale Graffiti wird in Altona nur aus dem öffentlichen Raum entfernt, wenn diese ehrverletzenden oder volksverhetzenden Charakter haben. Die Folge: Vielfach wirkt der öffentliche Raum verwahrlost und vernachlässigt. Es hat sich gezeigt, dass konsequente und wiederholte Entfernung von Graffiti dazu führen kann, dass diese Flächen nicht wieder beschmiert werden. Anerkennend, dass eine vollumfängliche Entfernung von Graffiti aufgrund der Quantität nicht möglich sein wird, müssen doch bestimmte, für das Gemeinwohl besonders wichtige Orte, so gepflegt sein, dass Menschen sich dort uneingeschränkt wohlfühlen können.

 

Spielplätze spielen eine entscheidende Rolle in der physischen, kognitiven und sozialen Entwicklung von Kindern. Sie sind gleichzeitig ein wichtiger Treffpunkt für Familien und Gemeinschaften und tragen zur Förderung von Gesundheit, Kreativität und sozialer Interaktion bei. Verwahrlost anmutende Spielplätze stehen dazu im krassen Gegensatz.

 

Altona verfügt über wunderschöne öffentliche Plätze, die der Begegnung dienen, die die soziale und kulturelle Vielfalt fördern und Erholungsmöglichkeiten bieten. Leider sind auch diese häufig mit Graffiti verunstaltet und laden nicht zum Verweilen ein.

 

Erheblichen Einfluss auf die wahrgenommene Sauberkeit des öffentlichen Raums haben die Anlagen des Personennahverkehrs. Durch die S-Bahnstationen im Bezirk gehen viele Fahrgäste fast täglich und erleben diese als wenig ansprechende Umgebung, zu deren ungepflegter Erscheinung illegale Graffiti wesentlich beitragen. Es entspricht der Fahrgasterfahrung in Hamburg, dass die von der Hamburger Hochbahn AG betriebene U-Bahn allgemein einen wesentlich besseren Eindruck vermittelt als die S-Bahn. Während im Bereich der Hochbahn Graffiti praktisch nicht geduldet werden, sind sie bei der S-Bahn sowohl an den Fahrzeugen als auch in den Stationen allgegenwärtig. Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende hat bislang ihre sich aus den vertraglichen Beziehungen mit den beteiligten Unternehmen ergebenden Möglichkeiten der Einflussnahme nicht ausreichend genutzt. Eine bessere Beseitigung von Graffiti im Bereich der S-Bahn, möglichst eine Annäherung an die Leistung der U-Bahn, muss angestrebt werden.

 

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert, die regelmäßige Entfernung von Graffiti auf Spielplätzen und öffentlichen Plätzen mit Brunnenanlagen vorzunehmen.

 

  1. Der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG empfohlen, gegenüber der S-Bahn Hamburg GmbH und den beteiligten Eisenbahninfrastrukturunternehmen darauf hinzuwirken, dass die Maßnahmen zur Beseitigung von Graffiti sowohl an den S-Bahnfahrzeugen als auch in den S-Bahnstationen soweit intensiviert werden, bis das im Bereich der Hamburger Hochbahn AG bestehende Niveau hinsichtlich der Sauberkeit von Fahrzeugen und Stationen erreicht wird.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist nach einem Jahr über Aufwand und Erfolg der Maßnahme zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne