21-0878

Open Air Auto-Kino auf der Trabrennbahn Bahrenfeld Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
14.05.2020
Sachverhalt

Ein Unternehmen hat den Antrag gestellt, bis in den Juni 2020 hinein auf der Trabrennbahn Bahrenfeld ein tägliches Autokino zu veranstalten. Dazu hat der Veranstalter ein umfangreiches Konzept vorgelegt. In der schwierigen Zeit von Corona ist dieses eine sehr gute Abwechslungs- und Unterhaltungsmöglichkeit für die Menschen.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Hauptausschuss beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gem. § 19 (2) BezVG aufgefordert, die Bau- und Nutzungsgenehmigung für ein Autokino auf der Trabrennbahn Bahrenfeld auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes des Antragsstellers mit folgenden Auflagen zu erteilen:

 

a)      Es werden seitens des Veranstalters ausreichende WCs aufgestellt und den Besucherinnen und Besuchern des Autokinos unter Einhaltung der Hygienevorschriften zur Verfügung gestellt.

 

b)     Die Zu- und Abfahrtswege werden so gestaltet, dass die benachbarte Flüchtlingsunterkunft nicht in Form von Licht- und Geräuschemissionen belastet wird.

 

Die Eilbedürftigkeit des Antrages liegt darin begründet, dass eine Bau- und Nutzungsgenehmigung unverzüglich erteilt werden soll, damit das Auto-Kino auf der Trabrennbahn Bahrenfeld zeitnah öffnen kann.

 

Anhänge

ohne