Öffentliche Plandiskussion zurückstellen Anwohnerkompromiss berücksichtigen Antrag der Fraktionen von SPD und Volt
Letzte Beratung: 13.02.2025 Hauptausschuss Ö 4
In den letzten 15 Jahren verfolgt die Politik in Hamburg das Ziel zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und setzt dabei auch im Altonaer Kerngebiet auf die behutsame Nachverdichtung vorhandener Wohnquartiere. Der Bau neuer Wohnungen in gewachsenen Stadtvierteln ist sinnvoll, da bereits versiegelte Flächen und die bestehende Infrastruktur bestmöglich genutzt werden sollten. Insbesondere im Stadtkern besteht eine hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum.
Eine solche Nachverdichtung trifft vor Ort auf gewachsene Strukturen und eine bestehende Bewohnerschaft und muss sich städtebaulich harmonisch in die umliegende Wohnbebauung einfügen. Eine Grundvoraussetzung für weiteren und breit akzeptierten Wohnraum in zentralen Lagen ist die Einbindung der Bevölkerung – Stadtentwicklung braucht ein Miteinander und muss die Gegebenheitenvor Ort durch Beteiligung berücksichtigen.
Seit nun mehr 15 Jahren soll durch den Bebauungsplan Ottensen 60 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Nachverdichtung der Blockinnenbereiche mit Wohnungsbau geschaffen werden. In diversen Verfahrensschritten wurden die im Laufe der Jahre vorgelegten Planungen durch die Bezirkspolitik und die „Anwohner:innen-Initiative OTTE 60“ begleitet und teils erheblich kritisiert. Die umliegenden Anwohner und Anwohnerinnen wurden entsprechend der von allen Fraktionen geforderten und stets betonten Bürgerbeteiligung eingebunden und haben sich rege und ausdauernd beteiligt.
Der neue Vorhabenträger Otto Wulff hat im Jahr 2024 ein neues Bebauungskonzept erarbeiten lassen, das eine Bruttogeschossfläche von ca. 15.050 qm aufweist und vier Vollgeschosse plus Staffelgeschoss vorsieht. Der Entwurf wirft Fragen hinsichtlich der städtebaulichen Verträglichkeit auf – insbesondere in Bezug auf Bebauungsdichte und Gebäudehöhe. Eine Bebauung mit mehr als drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss würde der verhältnismäßig engen Innenhoflage mit dichter, umschließender Rand-Wohnbebauung nicht gerecht werden und wird von zahlreichen Anwohnerinnen und Anwohner abgelehnt.
Um eine städtebauliche Verträglichkeit für diesen Innenhof und den gesamten Wohnblock in Ottensen zu gewährleisten wurde ein Kompromissvorschlag der SPD Fraktion erarbeitet. Dieser sieht eine Bebauung mit maximal drei Vollgeschossen plus Staffelgeschoss und einer Bruttogeschossfläche zwischen 10.500 und 12.000 qm vor. Zudem soll geprüft werden, inwiefern der Hauptzugang zum Quartier aus Richtung Große Brunnenstraße großzügiger und baulich offener gestaltet werden kann sowie wie die Zuwegung aus Richtung Hohenzollernring sichergestellt werden kann.
Es ist begrüßenswert, dass sich die Anwohner:innen-Initiative OTTE 60 im Januar 2025 einstimmig dieser möglichen Kompromisslösung angeschlossen hat. Dies zeigt, dass die Anwohnerinnen und Anwohner das Ziel, Wohnraum zu schaffen, unterstützen und sich aktiv sowiekonstruktiv in den Gestaltungsprozess einbringen. Es gilt nun den Kompromissvorschlag zu verfolgen und die berechtigten Bedenken der Bevölkerung hinsichtlich des Maximalvorschlags des Vorhabenträgers ernst zu nehmen und angemessen zu berücksichtigen.
Aus Sicht der Bezirksversammlung ist die vorgesehene Wohnbebauung mit 35 % gefördertem Mietwohnungsbau ein wichtiges Projekt zur Schaffung von weiterem Wohnraum im Altonaer Kerngebiet. Auch die Einrichtung von öffentlich zugänglichen und begrünten Quartiersplätzen für die Nachbarschaft statt der bisher versiegelten Flächen ist der richtige Ansatz und findet die Unterstützung der Bezirksversammlung. Eine Reduzierung der baulichen Dichte und Geschossanzahl ist ein notwendiger Kompromiss zwischen der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Projekts und den berechtigten Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner bezüglich Gebäudehöhe, Dichte und Verschattung.
Die Rückmeldungen aus der Anwohnerschaft bieten nun die Möglichkeit, den seit 15 Jahren andauernden Konflikt und die damit verbundenen Diskussionen in die richtige Richtung zu lenken und mit der Schaffung neuen Wohnraums zu einem Abschluss zu bringen.
Im Zuge der einstimmigen Unterstützung des Kompromissvorschlags durch die Anwohnerinnen und Anwohner des Plangebiets beschließt der Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung, das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG Abs. 2 aufzufordern, die anstehende Öffentliche Plandiskussion zum Bebauungsplanverfahren Ottensen 60 zurückzustellen und eine Entwurfsplanung auf Grundlage des Kompromissvorschlags vorzulegen.
Die Entwurfsplanung soll unter den folgenden Rahmenbedingungen erarbeitet werden:
Zudem wird das Bezirksamt aufgefordert mit dem Vorhabenträger zu prüfen, inwieweit eine mögliche Absenkung der festgesetzten Geländeoberfläche als Bezugsebene für die Ermittlung der Geschossigkeit und Gebäudehöhen nach HBauO um ca. 1,00m technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Vorhabenträger Otto Wulff, einen angepassten Bebauungsentwurf unter diesen Rahmenbedingungen vorzulegen und im Stadtentwicklungsausschuss vorzustellen, bevor das Bebauungsplanverfahren weitergeführt wird.
Dringlichkeitsbegründung:
Derzeit wird die Öffentliche Plandiskussion vorbereitet. Es liegt jetzt ein tragfähiger Kompromissvor, der auch von der Anwohnerinitiative OTTE 60 unterstützt wird. Deshalb ist eine kurzfristigeEntscheidung erforderlich, um den Kompromiss rechtzeitig in die weiteren Planungen einfließenzu lassen.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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