Öffentliche Informationsveranstaltung und Beteiligungsverfahren für Bauvorhaben Leverkusenstraße Dinglicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 8.9
Durch Neuerungen im Baugesetz (§§ 246e und § 31 Abs. 3 BauGB) ist die Information und Beteiligung von Öffentlichkeit und Anwohnenden bei diesbezüglichen Bauvorhaben erschwert. Gleichzeitig bleibt für Bauvorhaben, die von diesen Paragraphen betroffen sind, wenig Zeit, wenn ein Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage gestellt wird.
Die „Handreichung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zur Anwendungdes Wohnungsbau-Turbos nach § 246e BauGB“ empfiehlt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit ausdrücklich. Das heißt: Es entscheidet der politische Wille, ob oder in welchen Fällen diese beteiligt und informiert wird.
Zwar haben die meisten Fraktionen der Bezirksversammlung Altona es bisher generell abgelehnt, bei Anträgen nach „Bauturbo“ die betroffene Öffentlichkeit zu informieren oder zu beteiligen – es ist aber nach wie vor sowohl möglich als auch sinnvoll, dies jeweilszu prüfen und zu entscheiden.
Da bei einer baulichen Weiterentwicklungbei Bauvorhaben nach „Bauturbo“wiein der Leverkusenstraße sowie deren Innenhofbereichen voraussichtlich wenig Zeit bleiben wird, ist es angebracht, bereits jetzt über das Ob und Wie einer Beteiligung und Information der betroffenen Öffentlichkeit zu entscheiden.
Vor diesem Hintergrund wird beantragt:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, für Bauvorhaben in der Leverkusenstraße sowie deren Blockinnenbereichen schnellstmöglich nach Einreichung eines Bauantrags/ einer Bauvoranfrage
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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