Öffentliche Beratung über den Stellenausschreibungstext der Bezirksamtsleitung im Hauptausschuss ermöglichen! Antrag der Fraktion DIE LINKE
Letzte Beratung: 13.03.2025 Hauptausschuss Ö 2.1
Bisher war es gute demokratische Praxis in Altona, dass über den Text der Stellenausschreibung für die Stelle der Bezirksamtsleitung in öffentlicher Sitzung des Hauptausschusses beraten wurde, vgl. zuletzt Sitzung des Hauptausschusses am 13. Juni 2019, Tagesordnungspunkt 2 im öffentlichen Teil dieser Sitzung. Angesichts des gesetzlich verbrieften Vorschlagsrechts der Mehrheit der Bezirksversammlung für die personelle Besetzung dieser Stelle gegenüber dem Senat ist dies eine angemessene demokratische Vorgehensweise. Von dieser bewährten Praxis wird bei der Vorbereitung des aktuellen Ausschreibungsverfahrens für die Neubesetzung der Stelle der Bezirksamtsleitung ohne jeden sachlichen Grund abgewichen: Die Beratung über den Ausschreibungstext wird in die nicht-öffentlich tagende Auswahlkommission verlagert. Dies ist eine weitere Schwächung der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der Bezirkspolitik und der Bürger:innen. Dies ist dringend zu korrigieren. Der Hauptausschuss muss an der Ausarbeitung des Ausschreibungstextes in öffentlicher Sitzung beteiligt werden. Diese politisch essentielle Forderung gegenüber dem Senat ist gemäß § 15 Abs. 3 BezVG aus Dringlichkeitsgründen durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung zu beschließen. Die Beschlussfassung durch den Hauptausschuss duldet keinen Aufschub, da die Auswahlkommission mit engem Zeitplan bereits dabeiist, Fakten zu schaffen, die eine demokratisch dringend gebotene öffentliche Beteiligung der Bezirkspolitik konterkarieren.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Hauptausschuss gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung:
Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, wie in bisherigen Ausschreibungsverfahren der Bezirksamtsleitung eine öffentliche Beratung über den Stellenausschreibungstext insbesondere über die an eine Bezirksamtsleitung zu stellenden Anforderungen im Hauptausschuss zu ermöglichen. Bis eine in öffentlicher Sitzung durchgeführte Beteiligung des Hauptausschusses stattgefunden hat, ist das weitere Ausschreibungsverfahren der Bezirksamtsleitungsstelle auszusetzen.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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