21-0925

Obdachlose Menschen schützen: Unterbringung in Altonas Hotels sicherstellen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.06.2020
28.05.2020
Ö 7.8
Sachverhalt

Die zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus erforderlichen Maßnahmen, wie die einzuhaltende soziale Distanz, notwendige Hygienemaßnahmen und der weitestgehende Rückzug in die eigenen vier Wände, sind mit den Lebensumständen obdachloser Menschen nicht vereinbar.

 

Gleichzeitig gehört die Mehrheit obdachloser Menschen zu der von Corona besonders gefährdeten Personengruppe. Sie leiden häufig unter nicht behandelten Vorerkrankungen und sind aufgrund ihrer Obdachlosigkeit physisch und psychisch geschwächt, sodass bei einer Ansteckung mit COVID-19 besonders schwere Krankheitsverläufe drohen. London und Berlin haben angefangen, eine umfangreiche Anzahl von Zimmern in Hotels, Pensionen und Jugendherbergen für obdachlose Menschen anzumieten. Die Zimmer stehen, laut Berliner Sozialverwaltung, allen Menschen unabhängig ihrer Herkunft zur Verfügung und müssen tagsüber nicht verlassen werden. Konkret bedeutet das: Der Zugang ist voraussetzungslos und ohne Kontrollen. Um die Nutzer*innen gegebenenfalls in das Regelsystem vermitteln zu können, erfolgt eine Erfassung der persönlichen Daten auf freiwilliger Basis. Eine sozialarbeiterische Begleitung der Betroffenen könnte zudem aufsuchend sichergestellt werden. Auch der Hamburger Senat hat in der Vergangenheit immer wieder obdach- und wohnungslos gewordene Personen in Hotels oder Pensionen untergebracht. Zwar ist die Hotelunterbringung in den letzten Jahren stark zurückgegangen, dennoch ist nach wie vor eine kleinere Gruppe von obdachlosen Menschen in Hotels untergebracht.

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Vor diesem Hintergrund fordern wir das Bezirksamt nach § 19 BezVG auf:

 

  1. die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Altonas Beherbergungsbetrieben wie Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen sicherzustellen. Die Unterbringung erfolgt anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen. Auf eine Mitwirkungs- und Meldepflicht sowie auf eine Übermittlung der Daten der Schutzsuchenden an andere Behörden ist zu verzichten.

 

  1. bis Ende August hierfür zunächst 300 Zimmer anzumieten. Die Anzahl der Zimmer und die Dauer der Anmietung sind der aktuellen Lage laufend anzupassen und entsprechend aufzustocken beziehungsweise zu verlängern.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 BezVG den Senat bzw. die zuständige Fachbehörde dazu auf, zusätzliche Mittel für aufsuchende Sozialarbeit bereitzustellen, um so eine sozialarbeiterische Begleitung der Schutzsuchenden sicherzustellen.

 

 

Anhänge

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