Nutzungsoptionen des ehemaligen McDonalds am Altonaer Bahnhof im Einklang mit der angestrebten städtebaulichen Neuordnung vornehmen Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zu den Drucksache 21-4142 sowie 21-4162
Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Ö 8.7.2
Mit ihrem Antrag Drs. 21-4142 fordert die Fraktion DIE LINKE, dass der Teil des Gebäudekomplexes Bahnhof Altona (Pavillon Paul-Nevermann-Platz), welcher langjährig bis Ende Dezember 2022 als McDonald`s Schnellrestaurant genutzt wurde, für eine soziale Einrichtung zur Verfügung gestellt wird, die vor Ort niedrigschwellige soziale Hilfen für obdachlose Menschen anbietet. Hierbei soll das Projekt „Nachtcafé Hamburg“ des Vereins Nachtcafé Hamburg e.V. vorrangig berücksichtigt werden.
Nachtcafé Hamburg e.V. sucht zwar einen gut erreichbaren Standort für sein neues Projekt, aber keinen direkt am Hotspot Altonaer Bahnhof. Seine Arbeit soll den obdachlosen Menschen ermöglichen, zur Ruhe zu kommen und vor allem auch längerfristig Vertrauen und Kontakte zu Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen aufzubauen, um eine Perspektive zu entwickeln, aus der Obdachlosigkeit herauszukommen. Darüber hinaus hält Nachtcafe e.V. den Standort für ungeeignet, da er nicht barrierefrei zugänglich ist.
Auch die Fraktion GRÜNE hält eine derartige Nutzung an diesem Ort für nicht geeignet, die Situation einvernehmlich im Interesse aller NutzerInnen zu lösen.
Auch den Antrag der CDU zum Abriss des Gebäudes hält die Fraktion GRÜNE nicht für zielführend.
Sprinkenhof befindet sich derzeit in konkreten Vertragsverhandlungen mit einem zukünftigen Nutzer. Es obliegt dem Eigentümer, für sein Gebäude in dieser zentralen Lage eine/n Nutzer/in zu finden.
Außerdem hat die FHH mit einer Vorkaufsrechtssatzung die gesamte Immobilie des „Bahnhofes Altona“ erworben mit dem Ziel, den gesamten Bereich des Bahnhofes, des Busbahnhofes und der umliegenden Plätze einer städtebaulichen Neuordnung nach dem Umzug des Fernbahnhofes zum Diebsteich zuzuführen.
Der Fernbahnhof soll ca. 2028, also in fünf Jahren, verlagert werden.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Der Senat wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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