Neufassung von § 5 Absatz 1 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung und ihrer Ausschüsse für die 22. Wahlperiode Ergänzungsantrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD zur Drucksache 22-1478
Letzte Beratung: 30.10.2025 Bezirksversammlung Ö 9.7.1
§ 5 „Abstimmung, Wahlen“ Absatz 1 erhält folgende Neufassung:
Das vorsitzende Mitglied legt Gegenstand und Reihenfolge der Abstimmung fest. Die Abstimmung über Änderungs- und Ergänzungsanträge hat vor der Abstimmung über die ursprüngliche Vorlage zu erfolgen. Auf Antrag kann die Abstimmung ziffern- oder absatzweise erfolgen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Alternative Anträge werden gegeneinander abgestimmt. Es ist dann diejenige alternative Vorlage angenommen, welche bei Einzelbetrachtung sämtlicher Alternativen die meisten Ja-Stimmen erhalten hat, wobei die Nein-Stimmen insgesamt von den auf die jeweilige Alternative entfallenden Ja-Stimmen (Ja-Stimmen einzeln) in Abzug zu bringen sind. Liegen mehr Nein-Stimmen insgesamt als Ja-Stimmen einzeln vor, ist keine der Alternativen gewählt.
Stimmenenthaltungen bleiben in allen Fällen unberücksichtigt.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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