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Neues Zentrum Altona – Breite Beteiligung der Bevölkerung jetzt starten! Antrag der Fraktionen von SPD und GRÜNE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 24.10.2024 Bezirksversammlung Ö 7.1

Sachverhalt

Der bevorstehende Umzug des Fernbahnhofs Altona nach Diebsteich eröffnet nicht nur große Gestaltungsmöglichkeiten für den zweiten Bauabschnitt der Mitte Altona auf den heutigen Gleisanlagen nördlich des bestehenden Bahnhofsgebäudes, sondern bietet auch eine einzigartige Gelegenheit zur Neugestaltung eines Areals, das als Herzstück der Altonaer Innenstadt und der Stadtteile Altona-Altstadt, Altona-Nord und Ottensen bezeichnet werden kann.

 

Der beschlossene Umzug des Fernbahnhofs nach Diebsteich schafft die Chance, das in der Bevölkerung wenig beliebte Bahnhofsgebäude samt angeschlossenem Kaufhaus abzureißen und den gesamten Paul-Nevermann-Platz in seiner Gestaltung und Funktion neu zu entwickeln. Diese Möglichkeit stellt eine Jahrhundertchance dar, den zentralen Kreuzungspunkt der Nord-Süd verlaufenden Park- und Freizeitachse vom Altonaer Balkon zum Stadtteilpark Mitte Altona und der Ost-West verlaufenden Einkaufsstraßen Neue Große Bergstraße und Ottenser Hauptstraße als „Neues Zentrum Altona“ zu verbinden und einer neuen Nutzung zuzuführen.

 

Altona hat sein Zentrum in der Vergangenheit von der Königstraße an den Platz der Republik verlagert, was sich in Gebäuden wie dem neuen Altonaer Rathaus, dem Altonaer Museum, dem Haus der Jugend und dem Stuhlmannbrunnen städtebaulich widerspiegelt. Das heutige Umfeld des Fernbahnhofs aus den 1970er Jahren hingegen ist wenig repräsentativ und stellt in seiner aktuellen Form einen trostlosen Ort dar, den viele Menschen Altonas trotz ihrer täglichen Nutzung als unattraktiv und hl empfinden und somit als völlig ungeeignet für ein Zentrum und das „heimliche Herz“ Altonas.

 

Auch in Zukunft wird das Areal rund um den Paul-Nevermann-Platz sowie den heutigen Bahnhof ein hohes Fußngeraufkommen, Fahrradverkehr, eine stark frequentierte S-Bahn-Station und zahlreiche Buslinien bewältigen müssen. Gleichzeitig bietet es jedoch das Potenzial, sich zu einem öffentlichen Platz mit hoher Aufenthaltsqualität zu entwickeln ein Treffpunkt und ein kulturelles sowie soziales Zentrum für die umliegenden Stadtteile Altonas.

 

Nach dem Abriss des heutigen „Kaufhauses mit Bahnanschluss“ sind verschiedene Nutzungskonzepte denkbar. Durch den Erwerb des Kaufhauses durch die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) sind bereits wichtige Weichen gestellt worden, die entsprechenden Gestaltungsspielraum bieten. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise eine teilweise Neubebauung in Form eines modernisierten Wiederaufbaus der 1974 abgerissenen Empfangshalle des ehemaligen Altonaer Backsteinbahnhofs. Dort könnte ein modernes Nutzungskonzept entstehen, das eine zentrale Markthalle und soziokulturelle Einrichtungen umfasst, die für alle Menschen zugänglich und nutzbar sind. Ebenso denkbar ist eine größere Freifläche mit umgebender Randbebauung, öffentlich nutzbaren Flächen, Grünanlagen und Gastronomie mit dem Charakter eines großstädtischen Platzes.

 

Diese Überlegungen müssen jetzt ergebnisoffen beginnen und bedürfen einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung in vielfältigen und vielschichtigen Formaten, wie Veranstaltungen, Begehungen, Workshops und weiteren Methoden. Ziel ist es, die Menschen in Altona für die Neugestaltung zu begeistern und sicherzustellen, dass Ideen jeglicher Art in den Diskurs eingebracht werden können. Wir dürfen uns bei einem so bedeutenden Vorhaben nicht mit einer beliebigen Neubebauung oder Gestaltung zufriedengeben und fordern daher, eine frühzeitig umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Da der Umzug des Fernbahnhofs bis Ende der 2020er Jahre abgeschlossen sein soll und die anschließende Nachnutzung des Areals ansteht, sind jetzt konkrete Schritte zur Öffentlichkeitsbeteiligung für die Entwicklung des „Neuen Zentrums Altona“ erforderlich.

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, mit der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW), der Finanzbehörde (FB) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) in Kontakt zu treten und die Entwicklung des „Neuen Zentrums Altona“ durch folgende Maßnahmen einzuleiten:

 

  1. Planung und Durchführung eines umfangreichen, mehrstufigen Beteiligungsverfahrens für den Bereich und die nähere Umgebung des heutigen Fernbahnhofs Altona unter Einbeziehung der genannten Fachbehörden.

 

  1. Die Zielsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine ergebnisoffene Ideensammlung und Diskussion möglicher Nutzungskonzepte des öffentlichen Raums zwischen Altona-Altstadt, Ottensen und Altona-Nord, unter aktiver Einbeziehung der Bevölkerung Altonas und Hamburgs. Dabei sollen insbesondere folgende Nutzungsinteressen berücksichtigt werden:

 

  1. Funktion als städtebauliches Zentrum des Altonaer Kerngebiets und öffentlicher Begegnungsraum mit repräsentativer Bedeutung für diesen zentralen Ort

 

  1. Verkehrsknotenpunkt für S-Bahn-Linien, Buslinien, eine Busumsteigeanlage, Velorouten, Fußngerinnen und Fußnger

 

  1. Zentrales Verbindungsstück der Einkaufsstraßen Neue Große Bergstraße und Ottenser Hauptstraße

 

  1. Verbindungselement der Park- und Freizeitachse Altonaer Balkon, Rathaus, Platz der Republik und Stadtteilparks der Mitte Altona bis zum neuen Diebsteichquartier

 

  1. Das „Neue Zentrum Altona“ soll die Neugestaltung der gesamten Fläche des Paul-Nevermann-Platzes inklusive des Bahnhofgebäudes und des angeschlossenen Kaufhauses umfassen. Dies betrifft den Bereich zwischen der östlich gelegenen Max-Brauer-Allee, der südlich gelegenen Museumsstraße, der östlich angrenzenden Ottenser Hauptstraße und dem nördlich liegenden Gleisbereich sowie dem zukünftigen Stadtteilpark Mitte Altona II.

 

  1. Die Ideenworkshops sollen unterschiedliche Gestaltungsvarianten des öffentlichen Platzes, der Grün- und Verkehrsflächen des „Neuen Zentrums Altona“ hervorbringen, die sich in Funktion und städtebaulicher Gestaltung unterscheiden können. Mögliche Aspekte sind der Abriss des Bahnhofskomplexes mit angrenzendem Parkhaus, Neubebauungsvarianten, die Gestaltung des öffentlichen Platzes, Grünflächen, Verkehrsflächen sowie kulturelle und soziale Nutzungsmöglichkeiten. Dabei ist die städtebauliche Umgebung, die Randbebauung und die mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektive des umliegenden Gebiets zu berücksichtigen.

 

  1. Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist das Beteiligungskonzept vor Umsetzungsbeginn vorzustellen.

 

Die BSW, FB und BVM werden gemäß § 27 Abs. 2 BezVG gebeten, den Prozess aktiv zu unterstützen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
24.10.2024
Ö 7.1
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