Neue Mitte Altona: Schadstoffbelastung des Wassers überprüfen und Anwohner:innen informieren Antrag der Fraktion DIE LINKE
Das Hamburger Abendblatt berichtete in seiner Ausgabe vom 7. Juli 2023: Bei den vorbereitenden Bauarbeiten zur Herstellung der Wasserversorgung für das neue Schulgebäude der Stadtteilschule Altona auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs hat sich herausgestellt, dass das Grundwasser stark mit Schadstoffen belastet ist. Die Schadstoffkonzentration ist so hoch, dass man nun erst einmal dafür sorgen muss, dass diese reduziert wird. Ein von der zuständigen SBH Schulbau in Auftrag gegebenes Gutachten soll vor Baubeginn keine Hinweise auf eine zu hohe Schadstoffbelastung ergeben haben. Die Experten sprechen vor allem von unerwartetem, sogenanntem Schichtenwasser, das zu hoch belastet sei. Dieses liegt quasi kurz unter der Oberfläche auf einer undurchlässigen Lehmschicht über dem Grundwasser.
Anwohner:innen des Quartiers Neue Mitte Altona berichten, dass sich in den Kellerräumen ihrer Wohnhäuser nach starken Regenfällen vorübergehend stehendes Wasser angesammelt hat. Zudem bestehen Wasseransammlungen im Bereich der Retentionsfläche des Quartiersparks. Spielende Kinder kommen mit diesem Wasser in Kontakt. In beiden Fällen besteht die Sorge, dass es sich ebenfalls um Wasser mit hoher Schadstoffbelastung handelt. Daher ist die Schadstoffbelastung des Wassers durch Beprobung zu überprüfen und die Wohnbevölkerung über die Untersuchungsergebnisse zu informieren.
Da dies zur Abwendung potentieller Gesundheitsgefährdungen der Wohnbevölkerung schnellstens geboten ist, liegt Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 BezVG vor. Der Hauptausschuss ist daher befugt, anstelle der Bezirksversammlung zu entscheiden.
Vor diesem Hintergrund beantragt die Fraktion DIE LINKE:
Der Hauptausschuss beschließt gemäß § 15 Abs. 3 BezVG anstelle der Bezirksversammlung, die zuständigen Fachbehörden gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufzufordern, die Schadstoffbelastung des Wassers im Bereich der Retentionsfläche des Quartiersparks und bei Auftreten von Wasseransammlungen in Kellerräumen der Wohnhäuser zu überprüfen. Die Anwohner:innen sind über die Ergebnisse zu informieren. Sofern eine gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung des Wassers festgestellt wird, sind unverzüglich geeignete Maßnahmen zu veranlassen.
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Der Hauptausschuss wird um Zustimmung gebeten.
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