Neubau Barner42 und S-Bahnhaltestelle Ottensen - Kreuzung Bahrenfelder Straße/ Barnerstraße rechtzeitig umplanen Dringlicher Antrag der Fraktionen von GRÜNE, CDU und SPD (Neufassung)
Letzte Beratung: 28.02.2019 Bezirksversammlung Ö 6.3
Der Kreuzungsbereich Bahrenfelder Straße/ Barnerstraße ist einer der wichtigsten und verkehrsträchtigen Schnittpunkte in Ottensen – mit seinen markanten Eckbebauungen aus Gründerzeit- und Neuzeit-wohngebäuden, der „Fabrik“ und der zukünftigen Neubebauung der „Runden Ecke“ Barner42.
Die Verkehre von und nach Bahrenfeld bzw. ins Ottenser Zentrum hinein oder in Richtung Bahnhof Altona/ „Lessing-Tunnel“ und Othmarschen kreuzen sich hier. Ein stetiges Treiben in alle Himmels-richtungen mit vielfältigen kleinteiligen Geschäften, Gastronomie oder Flohmärkten der Fabrik.
Dieser Kreuzungsbereich zeichnet sich aber vor allem durch eins aus: zu wenig Platz für Fußgänger*innen und keinerlei Radfahrstreifen. Es staut sich vor allem an den späten Nachmittagen permanent der Verkehr, Busse kommen nicht durch und Radfahrende geraten vielfach in gefährliche Situationen. Der Radverkehr ist in keinster Weise sicher und geordnet. Es braucht eindeutig mehr Platz für Fußgänger*innen und Radfahrende an dieser Stelle. Aus diesem Grund ist der Kreuzungsbereich komplett neu umzuplanen.
Noch in diesem Jahr soll mit dem Bau der S-Bahnhaltestelle Ottensen begonnen werden. Dies wird nach Fertigstellung zu neuen und wesentlich stärkeren Fußgängerströmen und neuen Wegebeziehungen von Radfahrenden führen. Umgebungsplanungen für die Eingangsbereiche seitens der Bahn liegen jedoch bislang nur für den nördlichen Ausgang und nicht als Schlussverschickung vor.
Voraussichtlich in diesem Jahr wird zudem die Eckbebauung der „Runden Ecke“ Barner42 beginnen und den öffentlichen Raum zukünftig anders in Anspruch nehmen.
Sinnvollerweise ist daher der gesamte Straßenraum von der S-Bahnbrücke bis Alma-Wartenberg-Platz zu betrachten, da auch hier die Neubebauung der HASPA eine Neugestaltung des öffentlichen Raumes durch bspw. Radfahrabstellanlagen/-bügel und Radfahrstreifen vorgenommen werden kann.
Die Herstellung der Radfahrstreifen in der Barnerstraße, von der Behringstraße / Höhe Am Born bis mindestens Gaußstraße, ist von der Bezirksversammlung bereits am 23.02.2017 gefordert worden.
Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) sowie der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Altona
ohne
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