22-1379

Narrenfreiheit für Linksextreme? Was war los beim „Schanzenfest“? Kleine Anfrage von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 25.09.2025 Bezirksversammlung Ö 4.12

Sachverhalt

Berichten zufolge hat am 05.09.2025 im Bezirk Hamburg-Altona ein ungenehmigtes "Schanzenfest" stattgefunden. Es liegen Beschwerden von Anwohnern vor, die sich über nächtliche Ruhestörung beschwerten. Nach Aussagen von Anrufern erhielten diese von der Polizei die Auskunft, man habe die "politische Order", nicht gegen die Verstöße vorzugehen.

Dies erweckt den Eindruck, dass ein rechtsfreier Raum geduldet wurde, während gleichzeitig rechtschaffene Veranstalter von Straßenfesten hohe Kosten und strenge Auflagen erfüllen müssen. Die Polizei soll, entgegen der telefonischen Aussage, Fahrzeuge in der Nähe des Geschehens gehabt haben, die jedoch nicht einschritte. Dies wirft ernsthafte Fragen zur Gleichbehandlung der Bürger und zur Rechtsstaatlichkeit auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wurde das "Schanzenfest" offiziell bei den zuständigen Behörden angemeldet?
  1. Wenn ja, wurde es genehmigt und unter welchen Auflagen?
  1. Wenn nein, warum wurde die ungenehmigte Veranstaltung von den Behörden geduldet?
  1. Gab es eine behördliche oder politische Anweisung an die Polizei, nicht gegen Ordnungswidrigkeiten während der Veranstaltung vorzugehen?
  1. Wenn ja, wer hat diese Anweisung erteilt und auf welcher Rechtsgrundlage?
  1. Wie erklärt die Polizeiführung die Diskrepanz zwischen der Aussage der Einsatzleitstelle, keine Fahrzeuge seien verfügbar, und den Zeugenaussagen, dass Einsatzfahrzeuge vor Ort waren?
  1. Wurde die Lärmbelästigung durch die Polizei oder das Bezirksamt dokumentiert?
  1. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die festgestellten Ruhestörungen zu unterbinden?
  1. Warum wurden die Anrufe von Anwohnern, die sich beschwerten, nicht ernst genommen?
  1. Wie rechtfertigen Sie die scheinbare Ungleichbehandlung gegenüber anderen Veranstaltern von Straßenfesten, die strenge Auflagen einhalten müssen?
  1. Welche Konsequenzen werden aus dem Vorgehen der Polizei und der zuständigen Behörden gezogen?
  1. Werden die Beschwerden der Anwohner nachträglich bearbeitet?
  1. Wie wird sichergestellt, dass sich ein solcher Vorfall, bei dem der Rechtsstaat nicht durchgesetzt wird, in Zukunft nicht wiederholt?
  1. Werden Bußgelder für die verursachten Ordnungswidrigkeiten verhängt?
  1. Gab es im Vorfeld Hinweise auf mögliche Gewalttaten oder Straftaten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen könnten?
  1. Inwiefern hat die Androhung von Gewalt im Vorfeld des Festes die Entscheidungen der Behörden beeinflusst, nicht einzuschreiten?

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

Vorbemerkung:

Die Anfrage nimmt Bezug auf das Verwaltungshandeln der Polizei im Zusammenhang mit dem sog. „Schanzenfest“. Dem Bezirksamt liegen zu keinem der in der Anfrage aufgeworfenen Aspekte eigene Erkenntnisse vor. Das Bezirksamt äert sich auch nicht zum Verwaltungshandeln anderer Behörden.

Zu den Fragen 1 - 16:

Siehe Vorbemerkung.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
25.09.2025
Ö 4.12
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Altona

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