22-0709

Nachfrage zu angemeldeten Infoständen der Linken und der AfD Kleine Anfrage von Uwe Batenhorst, Robert Risch und Tobias Steinhaus (alle AFD-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 4.2

Sachverhalt

In der Drucksache - 21-5083 fragte die Linkspartei: „Liegen dem Bezirksamt Anmeldungen auf Genehmigungen künftiger Infostände, der AfD, der Heimat und anderer rechter Parteien vor? Wenn ja, bitte nach Partei, Ort, Datum, Uhrzeit und ob genehmigt oder abgelehnt aufschlüsseln.

Das Bezirksamt antwortete:

Folgende Infotisch- Standorte wurden der AFD aus dem Bezirksamt Altona genehmigt:

Osdorfer Landstraße 131 / EEZ / westl. des Haupteingangs am 25.05.2024 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr,

Fernando-Lorenzen-Platz 36 am 08.06.2024 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr,

Wedeler Landstraße 36 am 01.06.2024 von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr.“

In der Drucksache - 22-0615 fragte die AfD:

Liegen dem Bezirksamt Anmeldungen auf Genehmigungen künftiger Infostände der Linken, der KPD, der DKP, der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands und anderer linker Parteien vor? Wenn ja, bitte nach Partei, Ort, Datum, Uhrzeit und ob genehmigt oder abgelehnt aufschlüsseln.“

Das Bezirksamt antwortete:

Die Genehmigung für die Infotische der Partei DIE LINKEN liegt mit Ort, Datum und Uhrzeit als Anlage bei.“

Unter Kategorie Anlage steht: „Genehmigung Infotische der Partei DIE LINKE (nicht-öffentlich)“

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1 Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert die Entscheidung, ob eine Genehmigung veröffentlicht wird oder nicht?

1.1 Gibt es hier unterschiedliche Kriterien, die zur Anwendung kommen?

  1. Welche Gründe können dazu führen, dass eine Genehmigung nicht öffentlich gemacht wird? Handelt es sich hierbei beispielsweise um sensible Daten, die den Schutz der Organisation oder der beteiligten Personen erfordern?
  1. Wie wird sichergestellt, dass bei der Entscheidung über die Veröffentlichung von Genehmigungen keine willkürliche oder diskriminierende Praxis angewendet wird? Gibt es hier interne Richtlinien oder Kontrollmechanismen?

Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1:

Rechtsgrundlage für die Auskunftspflicht des Bezirksamtes ist § 24 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG). Darüber hinaus können sich Ansprüche aus anderen Gesetzen, wie z.B. bei Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) ergeben.

Zu 1.1:

Nein. Die Voraussetzungen und Entscheidungsmaßstäbe für die Auskunftserteilung des Bezirksamtes ergeben sich aus den jeweiligen Vorschriften.

Zu 2:

Die Grenzen sind in §24 Absatz 2 des BezVG als auch in den §§4 ff des Hamburgischen Transparenzgesetzes ersichtlich.

Zu 3:

Anfragenwerden nach detaillierten Prüfkriterien auf Basis von §§4 ff des Hamburgischen Transparenzgesetzes geprüft; ebenso wird nach Kriterien des §24 Absatz 2 des BezVG geprüft.

Bei der Antwort zu der Drs. 22-0615 ist leider ein Versehen unterlaufen. Dies bitten wir zu entschuldigen.

Die Infotische der Partei DIE LINKE sind, Stand Montag, dem 17. Februar 2025, genehmigt für:

Ort der Nutzung: Stresemannstraße vor Neue Flora

01.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

08.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

15.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

22.02.2025

10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

01.03.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ort der Nutzung: Ottenser Hauptstraße 27 vor Telekom

04.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

11.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

18.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

25.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

01.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

08.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

15.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

22.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

01.03.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ort der Nutzung: Große Bergstraße vor 164 vor Ikea

04.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

11.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

18.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

25.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

01.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

08.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

15.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

22.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

01.03.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ort der Nutzung: Bornheide vor 59 vor dem EKZ an der Bushaltestelle

11.01.2025

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

08.02.2025

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

22.02.2025

11:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Ort der Nutzung: Alma-Wartenberg-Platz

04.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

11.01.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ort der Nutzung: Fernando-Lorenzen-Platz vor dem Denkmal

11.01.2025

10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

15.02.2025

10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ort der Nutzung: Grandkuhlenweg vor 11 (Globus) / auf dem Gehweg

25.01.2025

10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

28.02.2025

15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ort der Nutzung: Osdorfer Landstraße vor 131 westlich des Haupteingangs

01.02.2025

10:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Ort der Nutzung: Waitzstraße vor 19 bis vor 21 beim S-Bahnhof-Ausgang / auf dem Gehweg

24.01.2025

14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

21.02.2025

14:30 Uhr bis 17:30 Uhr

Ort der Nutzung: Schulterblatt vor 70 / auf dem Gehweg

08.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

15.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

22.02.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

01.03.2025

10:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Ort der Nutzung: Teufelsbrück Fähranlager Hans Leip Ufer/ auf dem Gehweg

22.02.2025

12:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.02.2025
Ö 4.2
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Osdorfer Landstraße Fernando-Lorenzen-Platz Wedeler Landstraße Stresemannstraße Ottenser Hauptstraße Große Bergstraße Bornheide Waitzstraße

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