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Multifunktionshalle am Vorhornweg erhalten und die Nutzung durch den SV Lurup ermöglichen Dringlicher Antrag der Fraktionen SPD und CDU (Neufassung)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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31.01.2019
Sachverhalt

Die am Vorhornweg 2 gelegene Mehrzweckhalle der „Schule am Altonaer Volkspark“ befindet sich auf dem Schulgelände, welches durch den Neubau der Stadtteilschule Lurup an der Luruper Hauptstraße in naher Zukunft nicht mehr benötigt wird. Das Gelände der Stadtteilschule Lurup am Vorhornweg wird nach Umzug in das neue Hauptgebäude an der Luruper Hauptstraße frei. Von den dort heute stehenden Gebäuden sollte neben der Sporthalle am hinteren Teil des Geländes auch das Aula-Gebäude am vorderen Eingang erhalten bleiben. Beide Gebäude zusammen, Aula und Sporthalle, umrahmen einen großen Teil der heutigen Schulhoffläche. Dieses Gelände kann in Zukunft in der Nachbarschaft mit den schon bestehenden Stadion-Anlagen, den Kleingärten und seiner unmittelbaren Nähe zum Volkspark zu einem Leuchtturm-Projekt für Sport, Freizeit und Begegnung für Lurup und darüber hinaus entwickelt werden. Im Rahmen der integrierten Stadtteilentwicklung sind hier die Möglichkeiten, die dieses Programm eröffnet, zu nutzen. Auch die Nähe zur jüngst vorgestellten „Science City Bahrenfeld“ ermöglicht neue Perspektiven zur Entwicklung dieses Geländes. Dazu ist es notwendig schon heute die richtigen Schritte einzuleiten.

 

Die Halle befindet sich in einem sehr guten Zustand und daher ist es wichtig, diese zu erhalten und einer Folgenutzung zuzuführen. In unmittelbarer Nähe befindet sich die neue Bezirkssportanlage „Vorhornweg“, welche hauptsächlich durch den SV Lurup genutzt wird. Da der SV Lurup sein Sportangebot erweitern möchte und die Nähe der Mehrzweckhalle und der Sportanlage zueinander dieses ermöglichen ist es sinnvoll, dem SV Lurup die dauerhafte Nutzung der Halle zu ermöglichen und das Gelände insgesamt zu einem Leuchtturm-Projekt für Sport, Freizeit und Begegnung in Lurup und zu entwickeln.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach §19 (2) BezVG gebeten, zeitnah eine Machbarkeitsstudie im Rahmen der RISE-Förderung für Lurup in Auftrag zu geben, die das Gelände der Schule am Vorhornweg zwischen Aula und Sporthalle inklusive beider Gebäude untersucht. Dabei sollen neben dem SV Lurup als Nutzer auch weitere mögliche Player aus dem Bereich Freizeit, Kultur und Gastronomie mitgedacht werden.

 

 

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, mit der Behörde für Schule und Berufsbildung und dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) über eine Übergabe der Mehrzweckhalle an den Bezirk Altona zu verhandeln.

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (2) BezVG gebeten, nach der Überlassung die Mehrzweckhalle über den Abschluss eines Sportrahmenvertrags dem SV Lurup zur Nutzung zu übergeben.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.

 

 

 

Anhänge

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