21-2554

Mobilitätswende in der Mitte Altona weiter befördern Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 15.11.2021 Verkehrsausschuss Ö 5.1

Sachverhalt

Im Stadtteil Altona-Nord ist in den letzten Jahren ein neues Quartier entstanden, die sogenannte Mitte Altona. Es verfolgt das Ziel einer zukunftsweisenden Mobilität, einer lebendigen Nachbarschaft sowie der gleichberechtigten und inklusiven Teilnahme aller.

 

Mit der Drucksache 21-1087.1 hat die Bezirksversammlung vor über einem Jahr, auch auf Anregung der örtlichen Bürger*inneninitiativen, auf verschiedene Verbesserungspotentiale im Sinne der Quartiersziele hingewiesen. Bei einer Vor-Ort-Begehung am 27. Oktober 2021 auf Einladung von Bürger*inneninitiativen und dem Quartiersmanagement mit Vertreter*innen des Verkehrsausschusses und des Bezirksamtes wurden erneut Defizite deutlich.

 

Dieser betrifft zuvörderst den Betrieb der Buslinie 113. Mit ihr wird die Mitte Altona besser an das Nahverkehrsnetz angebunden, in der aktuell verkürzten Linienführung bis zum Bahnhof Altona dient sie insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen als Anschluss an das übrige ÖPNV-Netz und ist damit schon jetzt ein unverzichtbarer Bestandteil des Mobilitätsangebots. Um das autoarme Quartier aber darüber hinaus mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erreichen zu können, muss die Buslinie, wie geplant, nach Eimsbüttel (Haltestelle Gärtnerstraße) weitergeführt werden. Dadurch würde sich auch die Linienführung durch die enge Glückel-von-Hameln-Straße erübrigen.

 

Überdies besteht akuter Handlungsbedarf am Übergang Mariannenruh-Platz und Domenica-Niehoff-Twiete über die Eva-Rühmkorf-Straße. Sie dient als die Querverbindung durch das Quartier, liegt direkt vor der Institution „Treffpunkt Mitte Altona – Leben mit Behinderung“, verbindet die Quartiers- und Spielplätze; insbesondere Schüler*innen und Kita-Kinder bewegen sich entlang dieser Achse. Mit der Fertigstellung der Stadtteilschule ist mit einer weiteren Zunahme des Fußverkehrs zu rechnen. Aktuell parken und halten an der besagten Stelle häufig private und Lieferfahrzeuge, die vor allen den kleineren Verkehrsteilnehmer*innen die Sicht auf den Verkehr auf der Eva-Rühmkorf-Straße erschweren.

 

Weiteres Verbesserungspotential wird für die Verkehrssituation auf der Harkortstraße gesehen. Den Wunsch der Anwohnenden, nach der Neugestaltung der Straße durchgängig Tempo 30 anzuordnen, hat die Bezirksversammlung Altona in 2018 unterstützt. Für eine Strecke von 300m vor der Kita wurde dies erreicht, zumindest temporär (Mo-Fr, 6.00 – 19.00 Uhr). Im Sinne der Verkehrssicherheit und der Verkehrslärmreduzierung wird die Forderung nach einer durchgängigen Tempo-30-Strecke auf der Harkortstraße aufrechterhalten.

 

In diesem Sinne wird die Bezirksversammlung Altona gebeten folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. mitzuteilen, wann die Buslinie 113 wie vorgesehen nach Eimsbüttel verlängert wird, um die Erschließung der Mitte Altona mit dem ÖPNV umfänglich zu gewährleisten. Zu prüfen ist, ob bis dahin eine Linienführung ohne Durchfahrt der Glückel-von-Hameln-Straße eingerichtet werden kann.

 

  1. Einen Fußgänger*innenüberweg (FGÜ) auf der Eva-Rühmkorf-Straße zwischen Mariannenruh-Platz und Domenica-Niehoff-Twiete herzustellen, um dem Fußverkehr Vorrang einzuräumen. Hierbei sei darauf hingewiesen, dass FGÜ in begründeten Ausnahmefällen dort, wo besonders Schutzbedürftige an einer bestimmten Stelle regelmäßig überqueren, auch innerhalb Tempo-30-Zonen eingerichtet werden können.

 

  1. Die zeitliche Beschränkung der Tempo-30-Anordnung in der Harkortstraße ist zur Förderung von Verkehrssicherheit und Lärmschutz aufzuheben. Außerdem ist für eine durchgängige Tempo-30-Regelung die Anordnung von Tempo 30 auf dem Abschnitt zwischen Elfriede-Land-Weg und Harkortstieg zu prüfen.

 

  1. Zu prüfen, wie die wie Verkehrsinseln aussehenden Flächen in der Straßenmitte der Harkortstraße vor den Tiefgarageneinfahrten umgestaltet werden können, um sie erkennbar von Querungshilfen zu unterscheiden.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Verkehrsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

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