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Mobile Gesundheitsversorgung von obdachlosen Personen sicherstellen! Antrag der Fraktionen von CDU und GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 7.3

Sachverhalt

In ganz Hamburg hat die Anzahl von Menschen ohne festen Wohnsitz zugenommen. Das menschliche Elend auf der Straße lässt sich auch auf Altonas Straßen beobachten: Es gibt immer mehr Personen u. a. rund um den Bahnhof Altona und in der Holstenstraße, die hilflos und verwahrlost wirken und teilweise den Eindruck machen, als ob sie medizinische Hilfe benötigen.

 

Personen, die auf der Straße leben, haben großteils kaum Zugang zu Sanitäreinrichtungen, um der persönlichen Hygiene nachzugehen. Zudem übernachten die Menschen ungeschützt vor Witterungsverhältnissen auf der Straße und leiden oft an unbehandelten chronischen Erkrankungen. Dies führt zu katastrophalen Gesundheitszuständen dieser schutzbedürftigen Menschen.

 

Die Versorgung bzw. Verweisung der hilfebedürftigen Personen in das Hilfesystem der Stadt Hamburg scheitert u. a. an der sozialrechtlichen Anbindung bzw. fehlender Leistungsgewährung. Für dieses Klientel fehlt es an niedrigschwelliger medizinischer Versorgung.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

 

Die Sozialbehörde als für die Gesundheitsbehörde übergeordnete Behörde wird nach § 27 BezVG gebeten:

 

  1. in den Altonaer Hilfeeinrichtungen für Obdachlose und den Wohnunterkünfte den Bedarf an medizinischer Versorgung abzufragen und

 

  1. den Einsatz eines oder mehrerer Gesundheitsmobile für Obdachlose und Wohnungslose bedarfsgerecht auszuschreiben.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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