22-0727

Mietwucher in Altona konsequent bekämpfen! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.02.2025 Bezirksversammlung Ö 7.9

Sachverhalt

Der starken Nachfrage vor allem nach bezahlbarem Wohnraum stehen nur wenige Wohnungen gegenüber, die zur Vermietung angeboten werden. Einige Vermieter:innen schlagen aus dem viel zu knappen Wohnungsangebot Kapital, indem sie für ihre Wohnungen völlig überhöhte Mieten verlangen. Besonders in den großen Städten wie z.B. in Hamburg , in denen sich die Wohnungsnot besonders dramatisch auswirkt, missbrauchen einzelne Vermieter:innen ihre Macht und ziehen zusätzlichen Profit aus völlig unangemessenen Mieten. Werden Mieten von mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangt, kann das eine Mietpreisüberhöhung und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Für die Verfolgung solcher Ordnungswidrigkeiten sind in Hamburg die Bezirksämter zuständig. Bislang werden jedoch sehr wenige Ordnungswidrigkeiten gemeldet und nur sehr wenige Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Zum Stichtag 12. November 2024 sind dem Bezirksamt Altona 42 Fälle überhöhter Mieten gemeldet worden. In 2022 gab es keine einzige Meldung, in 2023 erreichten das Amt zwei Meldungen. In den Jahren 2022 bis 2024 (Stand 12.November 2024) wurden in ganz Hamburg lediglich drei Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet: In Hamburg-Mitte zwei Verfahren, in Eimsbüttel ein Verfahren und Altona kein einziges Verfahren. Dies ergibt sich aus den Antworten des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann (DIE LINKE), Bü.-Drs. 22/17335.

Es ist davon auszugehen, dass bei Mietwucher auch in Altona nach wie vor eine sehr hohe Dunkelziffer besteht. Viele Mieter:innen wissen nicht, dass sie sich wegen überhöhter Mieten an ihr Bezirksamt wenden können. Hier muss gerade in Altona noch viel Aufklärungsarbeit geleistet werden.

Vor diesem Hintergrund wird beantragt:

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

a) eine Aufklärungs- und Informationskampagne zum Thema „Mietwucher in Altona“ in Kooperation mit den Mietervereinen durchzuführen;

b) Mietpreisüberhöhungen nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz, im allgemeinen Sprachgebrauch als Mietwucher bezeichnet, konsequent zu verfolgen und zu ahnden.

  1. Der Senat wird gemäß § 27 Abs. 1 BezVG aufgefordert, schnellstens für eine deutlich verbesserte Personalausstattung in den Abteilungen für Wohnraumschutz im Bezirksamt Altona und den übrigen Bezirksämtern zu sorgen.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
27.02.2025
Ö 7.9
Anhänge

ohne

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