21-3502

Mehr Tempo für Solarenergie in Altona. Zusatzantrag der CDU-Fraktion zur Drucksache 21-3492

Antrag öffentlich

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Gremium
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27.10.2022
Sachverhalt

Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine ist der Preis für Gas und Öl in nie dagewesene Höhen geschnellt. Deutschlands geplanter Ausstieg aus der Atomenergie und der Energiegewinnung durch Kohleverbrennung sind in Frage gestellt. Ein noch energischerer Ausbau der „Erneuerbaren“ wird umso wichtiger. Dies nutzt auch der Reduzierung des CO2-Ausstoßes und damit der Erreichung des Hamburger Zieles, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen.

 

Unter anderem im Hinblick auf Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) liegt Hamburg bisher noch weit hinten. Insbesondere die Stadt nimmt mit ihren über 1100 Gebäuden keine Vorbildfunktion ein, sind doch bisher lediglich 31 städtische Gebäude (22/6634) und von den 6.944 Gebäuden der öffentlichen Unternehmen lediglich 53 (22/7322,28) mit PV-Anlagen ausgerüstet. Allein die Prüfung für eine Eignung zur PV-Montage (Statik usw.) beansprucht noch viel zu viel Zeit. Die tatsächliche Ertüchtigung mit PV-Anlagen soll nach Auffassung des Senats grundsätzlich allein durch das Unternehmen Strom-Hamburg (einem stadteigenen Unternehmen) erfolgen, mit lediglich wenigen Mitarbeitern.

 

Im Besitz des Bezirksamtes Altona sind nur wenige Gebäude, aber die Stadt kann (neben der Ertüchtigung der eigenen Gebäude) ihrerseits auch zusätzlich die großen Wohnungsunternehmen motivieren, ihren Beitrag zu leisten. Aus vielen Beiträgen zur Klimaneutralität und Energiegewinnung kann so auch ein substanzieller Beitrag für stabile Energie-Preise entstehen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Daher fordern wir das Bezirksamt nach § 19 BezVG auf,

 

  1. bis zum Ende des ersten Quartals 2023 zu prüfen, inwieweit sich die Gebäude, die im Besitz des Bezirksamtes Altona sind (u.a. Haus 3 und Bürgerhaus Bornheide) für die Installation von Photovoltaik-Anlagen eignen und in welchem Umfang. Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz ist Bericht zu erstatten.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen wird nach § 27 BezVG gebeten,

 

  1. an die großen Wohnungsbaugesellschaften im Bezirk Altona heranzutreten, um diese zu motivieren, deren Gebäude auf Tauglichkeit der Installation von PV-Anlagen prüfen zu lassen,
  2. ein Förderprogramm aufzulegen, dass eine zügige Installation von PV-Anlagen für Grundeigentümer attraktiv macht und
  3. bereits geprüfte und für tauglich befundene Flächen auf städtischen Gebäuden auch für (dritte) „Klima-Investoren“ auszuschreiben und nach dem Maßgabe der Schnelligkeit und höchsten finanziellen Leistungen auf den Markt zu geben.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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