Mehr Tempo 30 in Altona ermöglichen Wünsche aus der Bevölkerung beachten Antrag der Fraktionen von GRÜNE, CDU und SPD (NEUFASSUNG)
Beinahe jeden Monat erreichen den Verkehrsausschuss in Altona Anfragen von Bürger*innen zur Einrichtung weiterer Tempo-30-Anordnungen. Vor allem in den verdichteten Altbauquartieren Altonas wird der Wunsch nach solchen Regelungen immer lauter. Jüngstes Beispiel ist die Forderung der Initiative „Ottenser Gestalten“ aus der Sitzung vom 01.03.2021 nach Tempo 30 zur Sicherung des Radverkehrs im Bereich „Lessingtunnel“, Julius-Leber-Straße, Goetheallee und Barnerstraße.
Leider muss im Ausschuss aufgrund der Rechtslage immer wieder auf mangelnde Erfolgsaussichten verwiesen werden.
Zwar wurden mit der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vom 30.05.2017 die Möglichkeiten streckenbezogener Tempo-30-Anordnungen auch ohne den Nachweis einer besonderen Gefahrenlage vor sozialen Einrichtungen erleichtert. Die im April 2018 erlassene Hamburger Richtlinie zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) hat jedoch deren Anwendung deutlich beschränkt. Die Bezirksversammlung hat daraufhin im Oktober 2019 mit der Drs. 21-0348 die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und die Behörde für Inneres und Sport aufgefordert, die HRVV zu überarbeiten, um mehr Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen zu ermöglichen. Im November 2019 wurde seitens der BIS mit der Drs. 21-0452 mitgeteilt, dass die Richtlinie überprüft werde, auch im Hinblick auf die zur Bedingung für Tempo 30 erhobenen Bustaktung. Über den weiteren Stand ist bislang nichts bekannt.
Bezüglich der Barnerstraße und der Kreuzung Barnerstraße/Bahrenfelder Straße ist durch die BV mit Beschlüssen von Februar 2017 (Drs. 20-3285) und Februar 2019 (Drs. 20-5645) auf die dringend gebotene Verbesserung der Radverkehrsanlagen hingewiesen worden, die ebenfalls die Sicherheit des Radverkehrs fördern würde. Mit Drs. 20-5879 wurde bezüglich des Bedarfes durch die BWVI Verständnis geäußert, jedoch auf vielfältige weitere Planungsvorhaben verwiesen.
Die Bezirksversammlung beschließt daher:
Die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM), der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) sowie die Behörde für Inneres und Sport (BIS) werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,
Das Bezirksamt wird mit § 19 BezVG aufgefordert zu prüfen, ob in der Goetheallee die Voraussetzungen gegeben sind, um dort eine Tempo-30-Zone einzurichten. Dabei sind die veränderten Verkehrsströme in Folge des Umbaus von Max-Brauer-Allee, Julius-Leber-Straße und Goetheallee zu beachten.
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