21-1709

Mehr Platz an der frischen Luft – den Loki-Schmidt-Garten wieder öffnen! Dringlicher Antrag der Fraktionen von SPD und FDP

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.02.2021
Ö 7.3
Sachverhalt

Der Loki-Schmidt-Garten, vielfach auch noch bekannt als botanischer Garten, ist für viele Hamburgerinnen und Hamburger ein wichtiger Naherholungsort und insbesondere im Hamburger Westen eine wichtige Institution. Nach dessen pandemiebedingter Schließung am 1. November des vergangenen Jahres haben viele Bürgerinnen und Bürger ihrem Wunsch nach einer baldigen Wiedereröffnung Nachdruck zu verliehen.

 

Dieser Wunsch, nach einer zusätzlichen Möglichkeit in einer wunderschön angelegten Parkanlage draußen und an der frischen Luft spazieren gehen zu können, ist im Zuge der Corona-bedingten Einschränkungen mehr als verständlich. Gleichwohl ist der Botanische Garten keine öffentliche Parkanlage im herkömmlichen Sinn, sondern auch ein Arbeitsort für eine Vielzahl von Mitarbeitenden der Universität. Deren Schutz muss deshalb oberste Priorität genießen. Dies ist in der Bevölkerung unumstritten, die ein großes Verständnis für die Maßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie ergriffen wurden, aufbringt. Dennoch wünschen sich viele Bürgerinnen und Bürger hinsichtlich der als zunehmend einschränkend wahrgenommenen Corona-Maßnahmen zumindest eine Möglichkeit, die Spazierwege in „ihrem“ Botanischen Garten wieder aufnehmen zu dürfen.

 

Es ist klar, dass eine Öffnung nur möglich ist, sofern die notwendigen Hygiene- und Abstandsregeln unbedingt eingehalten werden können, sodass das Ansteckungsrisiko für Mitarbeitende und Besuchende minimiert wird. Maßnahmen, die zu einer quantitativen Steuerung der Besucherströme beitragen, wie eine räumliche Trennung (z. B. durch Einbahnstraßenregelung) oder eine zeitliche Zugangsbeschränkung, gehören in vielen Bereichen längst zum Standard in der Infektionsprophylaxe. Solche Maßnahmen dürften auch hier ohne größeren Aufwand einzurichten sein und einen ausreichend hohen Schutz vor Ansteckung bieten.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird gem. § 27 BezVG gebeten, zeitnah Gespräche mit dem Präsidenten der Universität Hamburg aufzunehmen, um eine schnelle Wiedereröffnung der Spazierwege des Loki-Schmidt-Gartens, unter Einhaltung der Corona-bedingten Hygiene- und Abstandsregeln, zu erreichen.

 

  1. Das Bezirksamt gem. § 19 BezVG sowie die zuständigen Fachbehörden des Senats gem. § 27 BezVG werden gebeten, die Universität Hamburg ggfs. bei der Erarbeitung eines Hygienekonzepts für die öffentliche Nutzung der Spazierwege des Loki-Schmidt-Gartens zu unterstützen.

 

  1. Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.

 

 

Anhänge

ohne