Mehr als ein Sommer Das Freibad Osdorfer Born zukunftsfest machen Dringlicher Antrag der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 22.05.2025 Bezirksversammlung Ö 9.2
Das Sommerfreibad Osdorfer Born ist für viele Menschen im Stadtteil –insbesondere für Kinder, Jugendliche, Familien und ältere Menschen – ein zentraler Ort der Naherholung, der sportlichen Betätigung und des sozialen Miteinanders. Gerade in einem Quartier wie Osdorf, das mit besonderen sozialen Herausforderungen konfrontiert ist, sind niedrigschwellige öffentliche Angebote zur Freizeitgestaltung von zentraler Bedeutung.
Bereits im Jahr 2022 hatte die SPD-Fraktion der Bezirksversammlung Altona die unzureichende Öffnungssituation des Freibads thematisiert und Verbesserungen eingefordert (Drs. 21-3402). Die daraufhin übermittelte Stellungnahme der zuständigen Fachbehörde (Drs. 21-3602) zeigte Verständnis für die Situation, nannte jedoch vor allem pandemiebedingte und strukturelle Gründe für den eingeschränkten Betrieb.
Heute – drei Jahre später – ist die Situation weitgehend unverändert. Auch in der Freibadsaison 2024 war das Bad an wenigstens zwei Tagen pro Woche geschlossen, Besuchszahlen blieben deutlich hinter den Möglichkeiten zurück, die öffentliche Wahrnehmung ist weiterhin negativ geprägt. In Online-Bewertungen werden regelmäßig der Zustand der Toiletten, der sanitären Anlagen sowie die Qualität der Beckenlandschaft – einschließlich Babybecken und Rutsche – kritisiert. Auch die unregelmäßigen Öffnungszeiten werden als Hindernis genannt. Diese Kritik spiegelt sich in schlechten Bewertungsdurchschnitten wider und trägt zu einem weiteren Attraktivitätsverlust bei.
Angesichts steigender Sommerhitze, zunehmender gesundheitlicher Ungleichheit und des Bewegungsmangels unter Kindern und Jugendlichen ist eine verlässliche und attraktive Freibadinfrastruktur im Osdorfer Born nicht nur ein Freizeitangebot, sondern ein Beitrag zur sozialen Daseinsvorsorge. Jedes Kind muss die Gelegenheit bekommen, in einem geschützten Rahmen Schwimmen lernen zu dürfen.
Die Bezirksversammlung Altona möge daher beschließen:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 BezVG gebeten, bei der Bäderland Hamburg GmbH darauf hinzuwirken,
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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