Medizinische Versorgung von Obdachlosen verbessern Antrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 30.01.2020 Bezirksversammlung Ö 8.6
Das Leben auf der Straße ist für die menschliche Gesundheit eine große Herausforderung. Besonders im Winter, wenn die Temperaturen kälter werden, ist der menschliche Körper einer besonderen Belastung ausgesetzt. Auch wenn die medizinische Versorgung von obdachlosen und wohnungslosen Menschen in Hamburg grundsätzlich über das Regelsystem der Gesundheitsversorgung sichergestellt wird, gibt es immer wieder Lücken, die es zu schließen gilt.
Neben den Schwerpunktpraxen und den weiteren mobilen Angeboten leistet die Krankenstube, die von der Caritas betrieben wird, eine unverzichtbare Arbeit für die medizinische Versorgung Obdachloser.
Auch wenn im Rahmen des Neubaus des Pik As die Erweiterung des Krankenflurs vorgesehen ist, sind die Plätze angesichts der Zunahme der Wohnungs- und Obdachlosigkeit in Hamburg weiterhin gering.
Die Situation wird insbesondere durch die Praxis einiger Hamburger Krankenhäuser, immer wieder Obdachlose nach der akuten Versorgung auch in den Wintermonaten auf die Straße zu entlassen, verschlimmert.
Der Transport in eine entsprechende Einrichtung kann in den Wintermonaten durch den Kältebus erfolgen, der besonders stark in den Bezirken Mitte und Altona nachgefragt wird. Es ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, dass die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kältebusses die Folgen des schlechten Entlassungsmanagements der Krankenhäuser beheben müssen.
Plätze in Hamburgs einziger Krankenstube (Caritas Krankenstube auf St. Pauli) stehen bekanntlich nicht im ausreichenden Umfang zur Verfügung, sodass im Regelfall für die notwendige medizinische Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt nur niedrigschwellige Angebote wie das Krankenmobil oder die Schwerpunktpraxen bleiben.
Die zuständige Fachbehörde hat bereits angekündigt, Daten zur medizinischen Versorgung von Obdachlosen in Hamburg zu erheben. Der Erkenntnisgewinn daraus kann nur ein erster Schritt sein, um weitere Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen Versorgung von obdachlosen Menschen zu entwickeln.
Die Bezirksversammlung fordert nach § 27 BezVG den Senat auf:
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