22-1899

Maßnahmenpaket zum Umgang mit Waschbären (Procyon lotor) Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 26.02.2026 Bezirksversammlung Ö 7.4

Sachverhalt

Die Kleine Anfrage „Lustig, aber lästig pelzigen Schädlingen in Altona Einhalt gebieten“ (DrucksacheNr. 221511) zeigt, dass dem Bezirksamt derzeit keine Erkenntnisse zum Populationsstand der Waschbären in Altona vorliegen. Des Weiteren hat das Bezirksamt bei mehreren Fragestellungen betreffend den Populationsbestand der Waschbären in Altona nur auf die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) verwiesen (u. a. Datenlage, Aufklärungsmaßnahmen).

Zugleich unterstreichen ökologische und städtebauliche Aspekte die Notwendigkeit, Konflikte mit Waschbären im urbanen Raum präventiv zu reduzieren: Neben negativen Auswirkungen auf die Biodiversität (z. B. Gelege von Singvögeln, Amphibien) treten wiederkehrende Nutzungskonflikte in Wohnquartieren auf (Waschbären dringen in Gebäude ein, Abfall und Kompost zieht die Tiere an), zumal es sich bei Waschbären um Neozoen handelt, die generell in der heimischen Tierwelt wenig wünschenswert sind.

Prävention, Aufklärung, technische Sicherung und ein belastbares Meldesystem, flankiert durch klare Zuständigkeitsabsprachen mit der BUKEA, sind erforderlich und auch möglich. Immerhin unterliegt der Waschbär bereits seit 1993 dem Hamburgischem Jagdrecht. Der Antrag etabliert ein pragmatisches Maßnahmenpaket mit realistischen Fristen, der Evaluation von Pilotprojekten und der Sicherstellung von Transparenz durch regelmäßige Berichte an den Ausschuss. Dies ermöglicht eine datenbasierte Steuerung, adressiert Hotspots zügig und stärkt die Bürgerbeteiligung durch niedrigschwellige Meldemöglichkeiten.

Diese Maßnahmen allein reichen jedoch nicht aus, zwingend erforderlich ist eine kontrollierte systematische Bejagung der Waschbären auf Grundlage des Hamburgischen Jagdrechts auch und gerade im städtischen Bereich durch hierfür legitimierte und qualifizierte Personen.

Die konsequente Bejagung sollte dabei schon parallel zur Einführung eines Meldesystems erfolgen.

Ob die Einführung einer Fangprämie für Waschbären erforderlich ist, sollte von der Erhebung des Populationsbestandes abhängig gemacht werden, sobald belastbare Daten vorliegen.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Altona beschließen:

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die nachfolgenden Maßnahmen unverzüglich umzusetzen:

  1. Entwicklung und Veröffentlichung einer bezirksweiten und einheitlichen Informations und Präventionsoffensive zusammen mit der BUKEA. Diese sollte folgende Maßnahmen umfassen:
  • Ausarbeitung einer Informationskampagne für Bürgerinnen und Bürger, wie Waschbärenkonflikte vermieden werden können (keine Fütterung, sichere Abfalllagerung, Kompostschutz, Gebäudeeintritt verhindern). Die Informationskampagne sollte über SocialMediaKanäle, Aushänge in öffentlichen Einrichtungen und über geeignete Multiplikatoren (Wohnungsunternehmen, Hausverwaltungen, Stadtreinigung) lanciert werden.
  • Bereitstellung praxisnaher Handreichungen (Flyer/FAQ, Download).
  • Eingehende Meldungen sind quartalsweise auszuwerten (Hotspots, Schadensart, Zeitverlauf). Ergebnisse werden im zuständigen Ausschuss vorgestellt und veröffentlicht.
  1. Erarbeitung und Veröffentlichung technischer Empfehlungen und Pilotprojekte in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung, der Wohnungswirtschaft und Fachbetrieben für waschbärensichere Abfallbehälter, Kompost und Gebäudeschutz (z.B. Tonnensicherungen, Dachboden-/Lüftungsöffnungs-Sicherung.

In identifizierten Hotspots sind Pilotmaßnahmen (z. B. gesicherte Tonnen, Informationspakete für Hausgemeinschaften) zu erproben und zu evaluieren.

  1. Klarstellung im Umgang mit Eingriffsmaßnahmen, insbesondere der systematischen Bejagung in Abstimmung mit der BUKEA und den sonstigen zuständigen Stellen.
  1. Halbjährliche Berichte im zuständigen Ausschuss über den Stand der Maßnahmen, Datenlage, Wirksamkeit und etwaigen Anpassungsbedarf.

Gemäß § 27 BezVG wird die BUKEA aufgefordert, das Bezirksamt entsprechend ihrer Zuständigkeit bei den vorstehenden Maßnahmen zu unterstützen.

Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport ist zu berichten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
26.02.2026
Ö 7.4
Anhänge

ohne

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