21-1960.1

Mähfreier Mai zur Förderung von Wildbienen und anderen Bestäubern Alternativantrag der Fraktion GRÜNE zur Drucksache 21-1960

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 27.05.2021 Bezirksversammlung Ö 8.1.1

Sachverhalt

Über 80 % unserer heimischen Wild- und Nutzpflanzen sind auf Bestäubung durch Insekten angewiesen. An der Spitze der Bestäuberinsekten stehen die Wildbienen, deren 560 Arten in Deutschland zwei Drittel der Bestäuberleistungen erbringen, gefolgt von Hummeln, Tag- und Nachtfaltern, Schwebfliegen, Wespen und Käfern. Nicht jede Pflanze kann von jedem Insekt bestäubt werden, deshalb ist die Vielfalt der Bestäuber von immenser Bedeutung. Je größer die Pflanzenvielfalt, desto mehr Insekten gibt es und umgekehrt.

 

(Bestäuber-) Insekten leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Ernährung. Sie sind aber auch selber Grundnahrung für Vögel, Fledermäuse, Kleinsäuger, Amphibien und Reptilen. Daher ist es überlebenswichtig, die Arten und Anzahl von Insekten zu erhöhen. Wir müssen passende Lebensräume, geeignete Nahrungspflanzen und ein breites Artenspektrum fördern.

 

Seit Veröffentlichung der Krefelder Studie (2017), eine Langzeituntersuchung zu den Insektenbeständen in 63 deutschen Schutzgebieten, wissen wir um die dramatischen Bestandseinbrüche bei den Insektenarten. Zwischen 1989 und 2016 wurde ein Rückgang von 76 % der Fluginsekten-Biomasse festgestellt.

 

Honigbienen werden gehalten, um Honig und Wachs zu liefern. Für Hobbyimker*innen stellt der Bezirk Altona zahlreiche Flächen in öffentlichen Grünanlagen für das Aufstellen von Bienenkörben zur Verfügung (Drucksache 20-4693). Im Volkspark ist darüber hinaus das Schulgartenhaus an eine Imkerin verpachtet. Bisher konnten alle Flächenanfragen von Hobbyimker*innen bedient werden. Der Bestand der Honigbienen wächst, ihre wilden Artgenossen sind hingegen extrem bedroht. Ungefähr die Hälfte aller Wildbienenarten in Deutschland ist als gefährdet oder vom Ausstreben bedroht eingestuft. Alle Wildbienen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützte Arten.

 

Um den starken Rückgang von Wildpflanzen und Insekten in Landschaft und Gärten aufzuhalten, rufen die Deutsche Gartenbaugesellschaft (DGG) und die Gartenakademie Rheinland-Pfalz in diesem Jahr erstmals dazu auf, im Mai die Rasenflächen nicht zu mähen.

 

Die Idee von „Mai Minus Mähen“ ist es, bis zum Juni überhaupt nicht zu mähen und die anschließenden Mähintervalle zu strecken. Grundsätzlich sollen Teile von Rasen- und Grünflächen nur noch einmal im Monat gemäht werden. In England konnte mit dem Aufruf „No Mow May“ die Menge an Nektar für bestäubende Insekten um das zehnfache erhöht werden. Blütenbesucher finden weitaus mehr Nahrung und von Monat zu Monat nimmt der Anteil blühender Wildpflanzen zu. Und somit erhöht sich auch die Zahl aller Insekten, was Vögeln, Kleinsäugern und anderen Tieren zugutekommt.

 

Auf Flächen, die noch reduzierter gemäht werden, nämlich ein oder zwei Mal in Jahr, entsteht neben den Gräsern eine breite Artenvielfalt mit höheren Wiesenblumen, wie z.B. Margeriten, Wiesensalbei und Wilder Möhre. Zur weiteren Förderung können hier gezielt heimische Wildpflanzen in die Wiese gesetzt oder gesät werden.

 

Ein reduzierter Mahdturnus auf kommunalen Flächen fördert nicht nur die Artenvielfalt, er senkt auch die Kosten für die Grünpflege. Das eröffnet Möglichkeiten in anderen Grünbereichen.

 

Dies vorausgeschickt, beschließt die Bezirksversammlung Altona:

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 (Abs. 2) BezVG gebeten, für das kommende Jahr die Mahd auf geeigneten Flächen wie folgt zu reduzieren:

 

  1. Keine Grünflächenmahd vor dem 1. Juni.

 

  1. Die nachfolgenden Mahden werden auf ein Minimum reduziert, sodass sich Wiesenpflanzengesellschaften entwickeln können.

 

  1. Besonders artenreiche Grünflächen sind nur einmal im Jahr zu mähen.

 

  1. Geeignete Flächen können in wenig frequentierten Grünräumen, außerhalb von Funktionsflächen und im Begleitgrün liegen. In dem Gutachten „Mehr Vielfalt in Altonas Parks“ (2010) wurden einige mögliche Flächen bereits identifiziert.

 

Das Bezirksamt Altona wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG außerdem gebeten

 

  1. zu prüfen, in welchen Grünanlagen Nist- und Überwinterungsmöglichkeiten in Form von Totholz, Natursteinhaufen und -mauern, Sand- oder Lehmflächen für Wildbienen und andere Bestäuberinsekten geschaffen werden können.

 

  1. dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport zu berichten.

 

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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