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Machbarkeitsstudien für Radschnellwege in der Metropolregion Hamburg Mitteilungsdrucksache des Amtes

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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07.01.2019
Sachverhalt

Im Folgenden eine Mitteilung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Projektstart des o.g. Themas:

 

  1. Allgemeine Informationen

 

Um ein Angebot insbesondere für Radpendler zu schaffen und größere Entfernungen für den Radverkehr zu erschließen, soll zu­sammen mit den Gebietskörperschaften der Metropolregion Hamburg (MRH) und den Hamburger Bezirken ein Netz von Radschnellwegen entwickelt werden, vgl. dazu das Bürgerschaftliche Ersuchen vom 25. April 2017, Drucksache 21/8845.

 

Am 15. September 2017 wurde durch den Lenkungsausschuss der MRH das Projekt „Machbarkeitsstudien für Radschnellwege“ als neues Leitprojekt beschlossen. Radschnellwege, die aus dem Umland kommen, sollen in das Hamburger Stadtgebiet hineingeführt und an geeigneten Stellen mit den Velorouten verknüpft werden. Das Projekt wurde von 13 Partnern aus der gesamten Metropolregion entwickelt und baut auf einer durch die Technische Universität Hamburg durchgeführten Potenzialanalyse für Radschnellwegkorridore auf[1]. Das Projektvolumen umfasst rund 1 Mio. €, davon werden 80 % finanziert durch die Förderfonds der MRH.

 

Das Leitprojekt umfasst Machbarkeitsstudien für insgesamt acht Korridore, davon sechs im Zulauf auf Hamburg aus allen Himmelsrichtungen (siehe Karte). Die Auswahl der Korridore erfolgte aufgrund verschiedener Kriterien wie zum Beispiel guten Anschlussmöglichkeiten an die Hamburger Velorouten, grundsätzlicher Realisierungschancen, bereits artikulierter Vorüberlegungen im Umland oder des Budgets der Förderfonds der MRH. Ein weiterer Korridor von Tostedt bis zur Landesgrenze befindet sich in Vorbereitung.

Prinzipskizze Radschnellwege mit Untersuchungsräumen in Hamburg (Grafik: MRH, Stand 2017)

 

Die Gesamtlänge aller Untersuchungsräume in Hamburg beträgt über 70 km. Durch die Machbarkeitsstudien sollen realisierbare Trassen für Radschnellwege und die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung ermittelt werden. Gerade im dicht bebauten Umfeld oder sensiblen Landschaftsräumen bestehen Herausforderungen, so dass ergebnisoffen zu prüfen ist, auf welchen Abschnitten ein Radschnellwegstandard umsetzbar ist.

 

Nach dem bundesweit richtungsgebenden Arbeitspapier der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sollen zum Beispiel Zweirichtungsradwege eine Breite von vier Metern aufweisen. Außerdem gelten hohe Anforderungen an eine möglichst unterbrechungsfreie Führung und eine Trennung von anderen Verkehrsarten. Bei erwiesener Machbarkeit sollen die Ergebnisse die Grundlage für spätere Detailplanungen und den Bau bilden. Im Verkehrsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 5.10.2017 dazu berichtet.

 

Die Beauftragung der Machbarkeitsstudien an externe Gutachter bedurfte einer europaweiten Ausschreibung. Diese wurde in der Zeit von März bis Dezember 2018 erfolgreich durchgeführt. Fünf verschiedene Auftragnehmer bzw. Planungskonsortien wurden regionsweit ermittelt, darunter auch internationale Büros. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassten neben den Machbarkeitsstudien auch die Erarbeitung eines Planungshandbuchs für Radschnellwege, um regionsweit ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild und einheitliche Standards zu sichern.   Ausgeschrieben wurden außerdem ein regionales Kommunikationskonzept sowie ein Finanzierungsleitfaden mit Empfehlungen für Trägerschaftsmodelle (Planung, Bau und Unterhaltung). Ausschreibende Stelle aller genannten Leistungen war der Kreis Pinneberg als Träger des MRH-Leitprojekts. , Das Gesamtprojektmanagement liegt jedoch bei der MRH.  

 

Die federführende Betreuung und Koordinierung des Hamburger Anteils an dem Leitprojekt erfolgt durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Darüber hinaus in Hamburg betroffene Dienststellen werden über begleitende Arbeitskreise oder schriftliche und mündliche Abstimmungsverfahren beteiligt. In den Arbeitsgruppen sind auch Vertreter der jeweiligen Gebietskörperschaften aus dem Umland vertreten. Ein Austausch mit Mobilitätsverbänden ist ebenfalls vorgesehen.  Zu der Einbindung der bezirklichen Gremien und der Öffentlichkeit siehe unten unter II. 

 

Die sachlich-örtlichen Zuständigkeiten bleiben im Verlauf des gesamten Projekts unberührt.

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat vorsorglich alle Korridore aus den Machbarkeitsstudien für die potenzielle Förderung durch Bundesmittel angemeldet. Seitens des Bunds werden allerdings nur Planung und Bau, nicht aber die Erstellung von Machbarkeitsstudien gefördert. 

 

  1. Einzelheiten zu der Machbarkeitsstudie im Gebiet des Bezirks Altona

 

Der Bezirk Altona ist Teil des Untersuchungsraums einer Machbarkeitsstudie für einen Radschnellweg von Elmshorn nach Hamburg (siehe Anlage, ca. 6 - 8 Kilometer auf Hamburger Stadtgebiet, ca. 32 Kilometer insgesamt). Der Untersuchungsraum wurde in Abstimmung mit dem Kreis Pinneberg und den Bezirksämtern Altona und Eimsbüttel so gewählt, dass ein möglichst direkter Verlauf sowie Anschlüsse an die Velorouten 2 und 14 sowie das bezirkliche Radroutennetz beider Bezirke grundsätzlich möglich wären. Ziel ist darüber hinaus ein Zubringer zu der geplanten Promenade auf dem A7-Deckel. Im Süden würde der Radschnellwegkorridor überdies Anschluss an eine geplante neue Veloroute zwischen der Innenstadt, Diebsteich und Schenefeld erhalten. Auf diese Weise wäre die Anbindung an das städtische Hauptradverkehrsnetz sichergestellt und eine attraktive Verbindung vom Umland bis in die innere Stadt geschaffen. Die groben Grenzen des Untersuchungsraums wurden insbesondere im Süden und Osten mit Blick auf das dicht bebaute Umfeld und die damit verbundenen Restriktionen für das Ausbaupotenzial zum Radschnellweg gewählt. Herausforderungen bestehen jedoch auf der gesamten Strecke.

 

Die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie erfolgt in zwei Phasen:

 

  • Erarbeitung von Trassenalternativen und Auswahl einer Vorzugstrasse
  • Handlungs- und Umsetzungskonzept für die Vorzugstrasse mit Kostenschätzung  

 

Vor Abschluss beider Phasen ist   jeweils eine Einbindung der Bezirkspolitik vorgesehen. In der zweiten Jahreshälfte 2019 sollen ein Vorschlag für die Vorzugstrasse sowie nochmals das Gesamtprojekt vorgestellt werden. Das darauf folgende Handlungs- und Umsetzungskonzept für die Vorzugstrasse soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein und ebenfalls im Entwurf vorgestellt werden.

 

Die Information und Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgt sowohl online als auch vor Ort. In einem ersten Schritt soll zur Trassenermittlung im Januar 2019 (voraussichtlich ab 3. oder 4. Kalenderwoche) ein kartenbasiertes Online-Portal freigeschaltet werden, über das etwa vier Wochen lang Trassenvorschläge und Hinweise für den oben beschriebenen Untersuchungsraum der Machbarkeitsstudie eintragen werden können. Als Instrument wird das Beteiligungstool der Stadtwerkstatt der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen genutzt. Die Koordinierung erfolgt länderübergreifend durch die MRH in enger Abstimmung mit den beteiligten Gebietskörperschaften.  

 

In einem zweiten Schritt soll voraussichtlich gegen Mitte des Jahres 2019 zusätzlich eine Vor-Ort-Veranstaltung mit Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt werden. 

 

Die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung werden im Verkehrsausschuss präsentiert und diskutiert, um Hinweise aufzunehmen mit dem Ziel, einen Beschluss der Bezirkspolitik zur Vorzugstrasse herbeizuführen (siehe Sitzung oben in der zweiten Jahreshälfte 2019).   

 

Den Zuschlag für die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie hat das Büro ARGUS Stadt und Verkehr Partnerschaft mdB in Arbeitsgemeinschaft mit Royal HaskoningDHV (Niederlande) und Copenhagenize Design Co. (Dänemark) erhalten. Die Büros haben mit der Bestandsaufnahme begonnen. Auftraggeber ist der Kreis Pinneberg. 

 

 

 

Anhänge

Untersuchungsraum Altona