Der Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
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Das Rechtsamt des Bezirksamtes wird nach § 19 BezVG aufgefordert zu prüfen, ob die Sternipark GmbH in ihrer Funktion als Betreiberin des Lehrschwimmbeckens Mendelssohnstraße schuldhaft ihre Pflichten als Zuwendungsempfängerin der Bezirksversammlung Altona (vgl. Drs. XVIII-2683) verletzt hat und ob der Zuwendungszweck seitens der Sternipark GmbH erfüllt wurde.
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Die Behörde für Schule und Berufsbildung (Schulbau Hamburg einschließend) sowie die Finanzbehörde (Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen einschließend) werden nach §27 BezVG gebeten zu prüfen, ob die von ihnen abgeschlossenen Verträge mit der Sternipark GmbH Möglichkeiten bieten, die Sternipark GmbH zum Betrieb des Beckens und zur Überlassung von Hallenzeiten für das Schulschwimmen verbindlich aufzufordern beziehungsweise die Zusagen oder Verpflichtungen aus den unterschiedlichen Verträgen zum Lehrschwimmbecken durchzusetzen. Weiterhin wird gebeten zu prüfen, ob es ggf. Möglichkeiten der Rückforderung von gewährten Zuwendungen oder Rückabwicklungen von Überlassungs- oder Kaufverträgen gibt.
- Der Hauptausschuss lädt die Sternipark GmbH als Referentin für eine seiner nächsten Sitzung ein.