Landesmittel für Toilette für alle in Altona nutzen Dringlicher Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 26.06.2025 Bezirksversammlung Ö 8.9
Ohne geeignete Sanitäranlagen können Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen. Dafür wurden die sogenannten „Toiletten für alle“ entwickelt. Sie bieten über den Standard einer Behindertentoilette gemäß der Richtlinie DIN 18040 eine höhenverstellbare Pflegeliege, eine Deckenlifter-Vorrichtung, Notrufsysteme sowie ausreichend Bewegungsfläche.
Die Bürgerschaft hat mit ihrer Drucksache 22/11296 beschlossen, allen Hamburger Bezirken die Möglichkeit zu geben, „Toiletten für alle“ zu errichten. Hierfür wurde das Investitionsprogramm „Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit im Einzelplan 3.2, Aufgabenbereich 298 Bezirksverwaltung, im Haushaltsjahr 2023 um 700.000 Euro zulasten der „Zentralen Sanierungsreserve Hamburg“ des Einzelplans 9.2 erhöht. Zur Realisierung forderte der Senat die Bezirksämter auf, die Mittelverwendung durch einen Antrag in der jeweiligen Bezirksversammlung mit Standort und Kostenschätzung inklusive Konzept für Betriebskosten abzustimmen. Von dieser Möglichkeit hat das Bezirksamt Altona bisher keinen Gebrauch gemacht, obwohl es im Bezirk Altona nur eine „Toilette für alle“ im Volksparkstadion gibt, die nur zu Veranstaltungen zugänglich ist, und sogar der (Fern-)Bahnhof Altona unterversorgt ist.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung gemäß § 19 BezVG beschließen:
Das Bezirksamt möge der Bezirksversammlung einen mit dem Sozialausschuss abgestimmten Antrag auf Errichtung einer „Toilette für alle“ mit Standort und Kostenschätzung inklusive Konzept für Betriebskosten zur Abstimmung vorlegen.
Dabei ist in der Planung von öffentlichen Einrichtungen sowie der grundlegenden Neugestaltung bestehender Gebäude, die Errichtung einer solchen Anlage inkl. von außen zugänglicher Trinkwasserbrunnen besonders zu prüfen und – wenn möglich – umzusetzen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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