Ladestationen für Elektrofahrräder und Elektroautos in Altona ausbauen! Dringlicher Antrag der Fraktionen von CDU, GRÜNE und SPD (NEUFASSUNG)
Letzte Beratung: 30.09.2021 Bezirksversammlung Ö 9.1
E-Mobilität erfreut sich einer wachsenden Beliebtheit. Jeder siebte Hamburger besitzt mittlerweile eine Elektrofahrrad. Auch die Zahl der Elektroautos auf Hamburgs Straßen wächst kontinuierlich an. Hamburg war mal Vorreiter beim Ausbau der öffentlichen Ladesäulen, doch mittlerweile stagniert der Zuwachs an öffentlicher Ladeinfrastruktur. In der Folge konkurrieren immer mehr Elektroautos um die öffentlich zugänglichen Ladesäulen. Auch gibt es viel zu wenige sichere Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder. Aktuelle Verkehrsplanungen in Altona lassen leider daran zweifeln, dass die öffentliche Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut werden soll, entsprechende Nachfragen bei den Fachberatungen bleiben zumeist unbeantwortet.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung auf Antrag der CDU-Fraktion beschließen:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird nach § 27 BezVG aufgefordert, den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur in Altona weiter voranzutreiben, indem
a) bei Planungen für B&R-Anlagen verstärkt auch Lademöglichkeiten für Elektrofahrräder vorgesehen werden. Für externe Akku-Ladesysteme soll die Einrichtung von gesicherten Ladeschränken geprüft werden.
b) die Anzahl öffentlicher AC-Ladesäulen (Hamburger Energie und externe Anbieter) weiterhin bedarfsgerecht ausgebaut wird und insbesondere bei Straßenneuplanungen wie zuletzt beispielsweise Königstraße bereits im Planungsprozess entsprechende Standorte für öffentliche E-Ladesäulen vorgesehen werden.
c) geprüft wird, ob bereits vorhandene Straßenlaternen an Standorten mit unmittelbar angrenzenden Stellplätzen als „Lade-Laterne“ genutzt werden können – wie es in anderen Städten bereits möglich ist.
d) P&R-Anlagen verstärkt mit weiteren öffentlichen AC-Ladesäulen ausgestattet werden.
e) geprüft wird, die erlaubte Parkdauer an öffentlichen AC-Ladesäulen auf vier Stunden zu erhöhen, wie es bereits in anderen Städten üblich ist. Die bisher erlaubten maximal zwei Stunden reichen bei einer Ladegeschwindigkeit von 11/22 kW in der Regel nicht aus.
f) geprüft wird, in der Nähe von Autobahn/Fernstraßen-Zubringern DC-Ladesäulen (Schnelllader) mit eine Ladegeschwindigkeit von mindestens 150 kW vorzusehen und hier die maximale Parkdauer auf eine Stunde zu begrenzen.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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