Kulturinstitution Hebebühne retten! Antrag der Fraktionen von GRÜNE und FDP
Im Januar 2022 hat die Bürgerschaft ein Ersuchen an den Senat beschlossen 1,15 Mio. Euro bereitzustellen um bei 14 identifizierten Clubs erforderliche Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes vornehmen zu können bzw. diese zu finanzieren.
Gleichzeitig wurde ein vereinfachtes Behördenverfahren als das derzeitige Verfahren für Zuwendungen nach Landeshaushaltordnung (LHO) § 46 angeregt, welches sich als nicht realisierbar erwies. Die Abwicklung der Auszahlungen über die Clubstiftung erwies sich in der Folge auch als nicht tragfähiges Verfahren, so dass derzeit erwogen wird, wie man die Einzelförderbeträge, im Sinne der Gesetzeslage der LHO über einen anderen Zuwendungsempfänger/ -verteiler managen kann.
Durch die dadurch entstandene zeitliche Lücke im Verfahren gibt es in einzelnen Clubs die dringliche Notwendigkeit ein beschleunigtes „Notverfahren“ in Gang zu setzen, um die Existenz der – auch durch die lange Corona Phase – stark gebeutelten Clubkultur zu sichern.
In Altona gibt es seit 2015 die sog. Hebebühne. Eine Kulturinstitution – entstanden auf dem Gelände einer ehem. Kfz-Werkstatt – die von der Presse (Szene Hamburg, 2018) wie folgt betitelt wurde: „Die Hebebühne: Ein Goldstück für Hamburgs Kultur!“. Konzerte, Clubabende, Kulturarbeit mit Geflüchteten, Fotoshootings, Partys, Ausstellungen – ein breites kulturelles Tableau, welches in Altona seines Gleichen sucht und von allen – einschließlich Politik und Verwaltung – hochgeschätzt wird.
Kulturelles Leben, Konzerte und Clubabende haben leider einen Nachteil: sie sind oftmals laut. Leben will gelebt werden – das muss manchmal auch laut sein.
Leider stößt dies oft auch gegenteilige Ansichten in der Nachbarschaft. – und somit ist die Hebebühne aktuell von Lärmbeschwerden bedroht. Die Hebebühne hat selbst einiges Geld im Inneren an Lärmschutzmaßnahmen investiert. Das letzte Problem – quasi die „letzte Meile“ ist der Weg der Gäste aus dem Innenhof auf die Straße raus – der auch zu Geräuschen führt.
Die Lösung des Problems: ein Systembauwerk in Form eines geräuschmindernden Tunnels bestehend aus 666 POLYPLAN Thermofoam Protex von Sattler mit einem Schalldämmmaß von 16 dB
Schalldämmmaß sound reduction indice di attenuazione acustico |
ISO 10140-2 |
RW=16db |
Bauliche Hofsituation Schallschutztunnel- im Modell
Die Kosten betragen ca. 50.000 bis 60.000 Euro – und mit jeder Woche steigen sie aufgrund der aktuellen Inflationssituation. Die Kosten für die Maßnahme bestehen zusammengefasst aus der Anschaffung (Material), Planung (Architekten) und Prüfung durch einen Schallschutzprüfer (z.B. Taubert und Ruhe). Die Lieferzeit beträgt 4 bis 8 Wochen.
Das, was Zeit kostet sind die verwaltungstechnischen Antragsverfahren – Bauvoranfrage, Bauantrag, Förderantrag. Das was keine Zeit kostet ist die Aufstellung des Tunnels selbst.
Bevor der Förderantrag nicht bewilligt ist, kann bisher nichts im Vorwege geregelt werden, da die Baumaßnahme nicht begonnen sein darf. D.h. es darf kein Bauantrag erarbeitet werden, da hierfür ein Architekt beauftragt werden muss. Es können die Baumaterielaien/ Tunnelsegmente nicht bestellt werden, es können keine vorbereitenden Maßnahmen eingeleitet werden. Ein Bauvorbescheid – den ein Jedermann/-frau einreichen darf, auch wenn er /sie nicht Grundeigentümer:in/ Pächter:in ist, dagegen darf eingereicht werden, um die Zulässigkeit im Grundsatz zu prüfen.
Das alles kostet Zeit, die die Hebebühne nicht hat. Die Beschwerdelage führt dazu, dass das Bezirksamt die Veranstaltungszeit auf 22/ 23 Uhr begrenzen muss, um dem Schutz der Bewohnerinnen zu gewährleisten. Dann braucht man auch gleich gar keine Veranstaltungen anzusetzen – wenn diese um 22/ 23 Uhr zu Ende sein müssen. Dann gehen nach kürzester Zweit die Lichter in der Hebebühne aus – die Insolvenz droht.
Alle wollen die Hebebühne erhalten und retten – nun kommt es zum Schwur: Es muss schnellstmöglich agiert, geprüft, bewilligt – und ausgezahlt werden.
Die Altonaer Bezirkspolitik leistet ihren Beitrag und ist bereit mit der Gesamtsumme – falls notwendig – mit Politikmitteln in Vorkasse zu gehen. Nun müssen alle Ämter und Fachbehörden ihren Beitrag leisten.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt und der Senat werden gemäß § 19 sowie § 27 BezVG aufgefordert,
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Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.
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