21-3005

Kostenlose Menstruationsartikel im Rathaus Altona sowie in allen bezirklichen Ämtern und Einrichtungen mit Publikumsverkehr Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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25.04.2022
Sachverhalt

Die Periode ist politisch. Trotz der Steuersenkung kostet die regelmäßig notwendige Beschaffung von Periodenprodukten langfristig einiges an Geld. Nicht alle Menschen können sich das leisten.

 

Vor allem obdach- und wohnungslose Frauen und Frauen in anderen prekären Lebensumständen haben es viel schwerer, sich um ihre Monatshygiene zu kümmern.

Nach Artikel 11 (Abs. 1) des UN-Sozialpaktes hat jeder Mensch einen Anspruch auf die Gewährleistung eines angemessenen Lebensstandards. Der Zugang zu Menstruationsprodukten gehört dazu.

 

In Schottland ist bereits 2020 ein Gesetz verabschiedet worden, dass die schottische Regierung verpflichtet, ein System für das Land zu entwickeln, das ermöglicht, Periodenprodukte umsonst zur Verfügung zu stellen. Es ist das erste Land weltweit, dass diesen Schritt vollzogen hat. https://www.gov.scot/news/world-leading-action-on-period-products/

Es gibt sogar eine App, die Frauen und Mädchen zeigt, wo sie die Artikel finden können, die PickupMyPeriod App.

 

Im Bezirk Eimsbüttel ist 2021 ein Pilotprojekt zu diesem Thema beschlossen worden. (Drucksache 21-1655 "Gegen Periodenarmut: Menstruationsartikel kostenfrei zugänglich machen")

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit empfiehlt der Bezirksversammlung, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Absatz 2 Satz 2 BezVG aufgefordert, in den bezirklichen Fachämtern mit Publikumsverkehr, insbesondere den Sozialen Dienstleistungszentren Achtern Born und Alte Königstraße, den Kundenzentren, der Ausländerabteilung im Rathaus Altona sowie anderen öffentlichen Stellen in bezirklicher Regie – z.B. Pflegestützpunkt Altona – Menstruationsartikel kostenfrei bereitzustellen.

 

  1. Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 BezVG aufgefordert, sich im Senat dafür einzusetzen, dass in den Zuständigkeitsbereich aller Fachbehörden jeweils in allen geeigneten Ämtern und öffentlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr – z.B. Versorgungsamt – sowie in allen geeigneten öffentlichen Unternehmen – z.B. Schwimmhallen der Bäderland GmbH  –, den Landesbetrieben – z.B. Kfz-Zulassungsstellen des Landesbetriebs Verkehr – sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts – z.B. Universität Hamburg – ebenfalls Menstruationsartikel kostenfrei zugänglich gemacht werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Ausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

Anhänge

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